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Alt 15.01.2008, 14:01   #10
Benny80
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Ich habe mal angefragt und auch sofort eine informative & Höfliche Antwort bekommen:

Zitat:
Nun zu Ihrer Frage des Kitesurfens:

Die Verordung wurde federführend vom Landkreis Bitterfeld mit allen anliegenden Kommunen und den Wassereigentümern zur Überarbeitung diskutiert. Auch Aspekte aus Sicht der gegenwärtigen Gewässernutzer, insbesondere Binnenschiffahrt und auch der Gewässeraufsicht (Wasserschutzpolizei), wurden dabei berücksichtigt. Speziell zum Thema Kitesurfen, welches ich aus Sicht der touristischen Entwicklung als Trend unterstütze, wurde sehr intensiv aber auch konträr diskutiert. Insbesondere aufgrund der Bedenken der Wasserschutzpolizei und des Hauptgewässereigentümers der EBV Goitzsche mbH hinsichtlich der haftungsrechtlichen Verantwortung des Gewässereigentürmers bei Unfällen durch Kitesurfen, ist diese Einschränkung des Gemeingebrauchs für den Großen Goitzschesee erfolgt.

Zusammengefasst gesehen existieren damit erhebliche haftungsrechtliche und sicherheitsseitige Bedenken, welche nach wie vor auch in unserem Raum bestehen.

Da im August vergangenen Jahres nunmehr auch der Döberner See bei Pouch zur Wassernutzung freigegeben ist und sich damit die Wasserfläche erheblich vergrößert, könnte ich mir vorstellen, die Zulässigkeit des Kitesurfens nochmals mit dem Gewässereigentümer zur Diskussion zu stellen. Hilfreich wäre dabei jedoch eine Einschätzung zu den o.g. Bedenken aus Sicht des Sportverbandes o.ä.

Wenn Sie diesem Gedanken mit folgen können, kommen Sie bitte zwecks eines Gespräches auf mich zu.

Wie es aussieht sind es also Hauptsächlich haftungstechnische Bedenken & Sorgen die die Betreiber haben. Da die "Offiziellen" ja anscheinend auch gerne Rat suchen was das betrifft könnten da evtl. jemand vom KSA helfen (ich denke mal die haben da Erfahrung was die sorgen der Betreiber angeht) ??
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