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Alt 18.10.2012, 14:57   #79
Bazzat
Lord logger
 
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Gerade gelsen: Bei den Buggyfahrern braucht man diese Voraussetzungen um fahren zui dürfen.

Kitebuggyfahren im Nationalpark Wattenmeer:

Im Dezember 2011 hat der Deutsche Kitebuggy Verein, German Parkart Association Kitesailing e.V. einen aktuellen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Sankt Peter Ording geschlossen. Den Mitgliedern ist es nun bis 2019 gestattet das Kitebuggygelände auf dem Ordinger Strand mit Ihren Kitebuggys zu nutzen. Änderungen in der aktuellen Rechtslage machten dies Notwendig. Die Nutzung des Kitebuggygebietes ist ausschließlich Mitgliedern der GPA Kitesailing e.V. erlaubt, die eine gültige GPA-Fahrlizenz besitzen. Kitebuggyfahrer ausländischer Verbände haben die Möglichkeit, bei der GPA einen Ausweis zur Gastnutzung zu beantragen.

alt
Die Lizenz- und Buggynummerpflicht ist eine Vorgabe der Örtlichen Behörden, und somit Grundvoraussetzung für eine Nutzung des als "Nationalpark Wattemnmeer" ausgewiesenen Gebietes. Nicht zuletzt weil das Fahrgebiet auch durch Spaziergänger und Strandsegler genutzt wird, macht diese Regelung natürlich doppelt Sinn. Seit 2009 ist das Wattemeer als "UNESCO Weltnaturerbe" ausgewiesen, was das ganze Thema natürlich noch sensibler macht.


Um das Kitebuggygebiet für uns alle zu erhalten, sollte jeder auf die Einhaltung der Regeln achten und auch andere Buggyfahrer darüber informieren. Ihr solltet die Fahrer sofort ansprechen bei:
Fahren ohne Helm, Nichteinhaltung der Fahrgebietsgrenzen, dichtes oder Luvseitiges vorbeifahren an Spaziergängern oder unzureichende Kennzeichnung des Buggys mit den Segelnummern.

Grobe oder wiederholte Verstöße können seitens der Kurverwaltung und Nationalparkamt Platzverbot, Geldbußen und Anzeige, seitens der GPA den Entzug der Lizenz nach sich ziehen.
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