Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.10.2012, 11:47   #51
electrofant
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 71
Standard

Ums mal Grundsätzlich zu klären:

Hier die SeeSchifffahrtsStraßenOrdnung, an die sich auch Kiter halten müssen.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...SeeSchStrO.pdf

Uns (Kiter) betreffend ist §31 relevant. Dort heisst es gleich in Absatz 1:

Zitat:
(1) Im Fahrwasser ist das Wasserskilaufen und das Schleppen von Wassersportanhängen sowie das Fahren mit einem Wassermotorrad
oder einem Segelsurfbrett mit Ausnahme auf den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten oder durch Sichtzeichen freigegebenen
Wasserflächen verboten. Außerhalb des Fahrwassers ist das Wasserskilaufen und das Schleppen von Wassersportanhängen sowie das
Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Segelsurfbrett erlaubt; dies gilt nicht auf den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten
Wasserflächen.
Auf Deutsch gesagt gibt es zwei Fälle:
1. Fahren im Fahrwasser verboten, wenn nicht erlaubt. (Da will von uns eh keiner fahren) -- Zur Info: Das Fahrwasser ist durch Betonnung gekennzeichnet.

2. Wenn kein Fahrwasser, ist kiten erlaubt, solange kein ausdrückliches Verbotsschild aufgestellt ist.
electrofant ist offline   Mit Zitat antworten