Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.03.2017, 20:03   #29
fynnlay
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2007
Ort: nrw
Beiträge: 380
Standard

@vom Felde
Stimmt.. aber auch nicht so ganz... ist abhängig vom Bundesland und der Anhänger muss auch als Sportanhänger zugelassen sein...
Also nix mehr mit Baumaterial auf dem Sportanhänger...

Mein Stand:
6. Verkehrsministerkonferenz
In der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg wurde unter Punkt 7.1 vereinbart, dass es erlaubt sein soll Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mitzuführen.

Bisher haben sich noch nicht alle Länder dieser Praxis angeschlossen und verlangen immer noch eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 (1) Nr.7, § 47 (1) Nr. 6 StVO).
Nach Angaben des ADAC haben folgenden Bundesländern zugestimmt:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Wenn du andere Infos hast... immer gerne...
Ich hab mich daher für Womo entschieden, da ich bei ner Reiseplanung nicht noch nach Bundeslandrecht schauen muss... des weiteren gibt es ja auch noch die Ferienreiseverordnung in der Hauptferienzeit auf bestimmten Autobahnen in bestimmten Bundesländern
fynnlay ist offline   Mit Zitat antworten