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Alt 17.02.2003, 16:26   #24
KiteSurferTom
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Beitrag

Hallo Herr Karrer,

da Sie es anscheinend für nötig halten, private Mails an mich auch im Internet zu veröffentlichen,
(ich beziehe mich hier auf Ihr obiges Posting)
möchte, bzw muß ich mich auch übers Internet dazu äussern.
Offensichtlich entspricht dies Ihren regulären Geschäftsgebahren. Diese Angelegenheit betreffend können Sie künftig mit entsprechender Reaktion meinerseits rechnen.
Ein Anruf mit der Absicht der Klärung wäre sicherlich für Sie erfolgsversprechender und angebrachter gewesen.

Zum Eigentlichen:

Ich bin über Ihre Reaktion etwas verwundert, da Sie mir bereits am 15.02.03 meine Bestellung bestätigten, diese dann heute Vormittag (17.02.03 / 11:30Uhr) nochmals zusätzlich in einer persönlichen Mail taten.

Die 2. Bestätigung war zwar aus kaufmännischer Sicht untrelevant, dennoch danke ich für die persönlich gezeichnete Bestätigung.

Um gleich auch Ihre Frage über die gewünschten Ausstattung zu beantworten: nätürlich nur Drachen - ausser, das von Ihnen erwähnte Zubehör (Kitebar, Leinen, Pumpe) wäre ebenso im Preis von 0,00 Euro enthalten.

Hätte Sie (m)einer Bestellung widersprechen wollen, weil Ihnen Fehler unterlaufen sind, hätten Sie Ihren Widerspruch direkt nach der Bestellung dem Käufer mitteilen müssen.
Und dies sicherlich nicht über das Forum.

Es handelt sich aber offensichtlich nicht um einen Fehler von Preisauszeichnung, da Sie selbst in Ihrem obigen Posting bestätigen, Kenntniss über die Preisauszeichnung von 0,00 Euro gehabt zu haben.
Ich vermute also, dass Sie durch Ihre Art der Preisauszeichnung, eine Irreführung von Kunden schlichtweg billigend in Kauf nehmen.

Ein Mangel an Ihrer Art der Preisauszeichnung wurde Ihnen schon mehrfach durch verschiedene Personen in diesem Thread, bereits vor meiner Bestellung, mitgeteilt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Verfahren der Bestellung-Bestätigung liegt in dieser Sache begründet, somit handelt es sich bei unserem Geschäft um einen rechtsgültigen Kauf/Verkauf.
"Normal" erwarte ich nun Lieferung

Zu Ihrem Posting:
Zitat:
Zitat:Es hat ja einmal ganz gut angefangen....
Aber dann kommen so ein paar ganz Schlaue auf den Gedanken daraus einen Spass zu machen. hahahaha
das mit dem Schlau kann ich nachvollziehen, wo allerdings hier ein Spaß versteck? sein soll müssten Sie mir nochmals erläutern.

Zitat:
Zitatie Tatsache, daß "unser Preis" mit 0,- angezeigt wird, versteht normalerweise jeder normale Kunde auch so wie es gemeint ist.
Wie es normal Ihre "normalen" Kunden verstehen, interessiert mich (und ggf. weitere Personen) wenig. Ich habe es so verstanden, wie Sie mir es auch doppelt bestätigt haben.

Zitat:
Zitat:Zumal auch noch neben dem empfohlenen VK steht "???ask us" = d.h. auf deutsch "frag uns".
Zwei Dinge dazu:
Sie betreiben in Deutschland einen Handelsgewerbe. In Ihren AGB steht nichts davon, daß Sie beim Kunden englische Sprachkenntnisse voraussetzen, bzw diese für einen Kauf bei Ihnen zwingend nötig wären.

Ich habe "a s k u s" in der Kobination mit dem Preis von 0,00 Euro als Abbkürzung für:
absolute sonder Kondition umsonst verstanden.

Zitat:
Zitat:Wir haben das ja auch nicht gemacht um unsere homepagebesucher zu verwirren und zu verarschen
Das sehe ich mittlerweile anders.

Zitat:
Zitat:sondern weil uns Naish + wipika eine Liefersperre angedroht hat wenn wir weiter unsere Sonderpreise veröffentlichen.
Halten Sie sich also anscheinend öfters mal nicht an Abmachungen und Regeln ? Selbst gegenüber Ihrer engsten und wichtigsten Lieferanten, bzw Hersteller ?

Zitat:
Zitat:Ich habe bisher auch mit keinem meier Kunden deswegen wirklich ein Gespräch führen müssen. Die haben es eben so verstanden weil sie es so verstehen wollten. Unter Euch gibt es eben Leute die es anders verstehen wollen.
Wie bereits erwähnt, ich habe es anders verstanden. Und wie ich nun mittlerweile erfahren konnte auch noch einige andere Käufer.

Zitat:
Zitat: Denen muss ich dann doch leider mitteilen, daß es für 0,- nirgends etwas gibt.
Ich kann Ihnen prinzipiell nur raten sich als Kaufmann entsprechend zu informieren. Dies sollte immer die 1. Voraussetzung eines Gewerbetreibenden sein.
Ich führe Ihnen hier gerne mal ein paar Gesetzestexte und Urteile an (natürlich für "ask us" , 0,00 Euro):

http://www.heise.de/ct/00/22/144/default.shtml
http://www.burkantat.de/de67.htm#Electronic-
Commerce%20-%20eine%20rechtliche%20Betrachtung
http://www.ecin.de/recht/bestellvorgaenge/
http://www.ecin.de/recht/bestellvorgaenge/index-2.html
(hier ist punkt 5 interessant)
http://www.ecin.de/recht/informationspflichten/
http://www.heise.de/newsticker/foren...ist=1&hs=0&e=1
208111


Zitat:
Zitat:Auch bei uns nicht.
Schaun wir mal.

Mfg
Thomas G.
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