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Alt 02.05.2006, 15:58   #17
bingo-ingo_82
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Standard Vorentwurf der Satzung

Zitat:
Zitat von Patte
Aber wer seid ihr eigentlich bzw. was für eine Organisation?
Ich werde mal eine Vereins-Satzung ausarbeiten, dass waere doch mal was, die Deutschen scheinen ja drauf zu stehen.

Ich beginne schonmal:

§ 1 Gegenstand und Ziele des Vereins

(1) Der Gegestand des Vereins
Die Foerderung des Gesundheitssports, der gemuetlichen Fortbewegung auf und unter dem Wasser, unter freiem Himmel unter Zuhilfnahme eines (zumindest teilweise) aufgepumpten "Drachen" (im folgenden "Kite) genannt), der mittels 4- oder 5- Leinen mithilfe eines Beckengurtes an einem Individuum verbunden wird (im folgenden "Bar" genannt) sowie eines Brettes mit Befestigungsstellen fuer die Fuesse des Individuums (im folgenden "Board genannt).

(1) Ziele
Windfinder und Windguru Mut zusprechen, Gnade ueber das Wochenende walten zu lassen und Wind zu spenden
(2) "Windsurfer-Nagel-Ruhe-Schutz", den Nagel beim klopfen und spannern an fremden Windsurfer-WoMos zu unchristlichen Zeiten abzuhalten
(3) Schirme zu unchristlichen Zeiten zu starten und ggf. zu landen (entgeltpflichtig)

§ 2 Vereinsbeiträge
Der Verein lebt durch die Vereinsbeiträge seiner Mitgliglieder und Teilnehmer seiner wiederkehrenden Veranstaltungen auf oeffentlichen Gewaessern. Um allen Teilnehmern eine klare Beitragsstruktur gewährleisten zu koennen wurden folgende Kriterien festgelegt:
(1) Menge der mitgebrachten und aufgeblasenen Schirme am Strand
(2) Menge der Fragen aufgrund von Nichtwissen
(3) Geeignete andere Moeglichkeiten, Vereinsbeitraege zu erheben, werden kurzfristig durch den Vorstand festgelegt und sind keiner Formvorschrift unterworfen.

§ 3 Verwendung der Vereinsbeiträge
Die Vereinsbeiträge dienen zur auschliesslichen Verköstigung des Vorstandes in Form von Flüssignahrung (im folgenden auch umgangssprachlich "Fahrerbier" genannt).

§ 3a. Obergrenze der Vereinsbeiträge
Eine Obergrenze der Vereinsbeiträge wird ausdrücklich nicht festgesetzt. Ausschliessliche Bedingung ist das Vorstand und Mitglieder die Beiträge sofort vor Ort verkonsumieren muessen.
Bisher ist kein Fall bekannt, indem der Vorstand dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

§ 4 Vereinsorganisation
(1) Der Verein wird diktatorisch durch den Vorstand geführt.
(2) Vorstand und einziger stimmberechtigtes Mitglied ist Nagel.
(2) Wahlen gibt es aufgrund von § 4 (1) und (2) nicht.

§ 5 Haftung des Vereins
Die Haftung der Vereinsmitglieder und dessen Erfüllungsgehilfen ist aufgrund der Kombination § 2 (2) und § 3 regelmässig aufgrund des erhoehten Alkoholkonsums der Mitglieder, der, wie ausgeufhert nur aus dem Vorstand besteht, ausgeschlossen.


Viele Gruesse,
Bingo-Ingo
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