Zitat:
Zitat von stift
Nochmal die Differenzierung zwischen Reisehinweis und Reisewarnung.
Die Stornierungen sind rechtlich eher als Kulanz zu sehen. Ein Anrecht besteht erst bei einer Reisewarnung.
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Also
hier ist zumindest ein Reiserechtler der Ansicht, dass bei "Ausnahmezustand" kostenlose Stornierung möglich sei.
Hier von Fokus etwas Erläuterung, und
hier Wikipedia dazu.
Warum bei solchen Fällen der "Höheren Gewalt" der Veranstalter das volle Risiko tragen soll und nicht etwa die Kosten geteilt werden bzw. nicht mal Umbuchungsgebühren anfallen, erschließt sich mir dabei nicht. Möglicherweise springen dann Rückversicherer ein?