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Alt 11.01.2015, 00:01   #131
AXXI
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Ort: Ostösterreich
Beiträge: 2.241
Daumen runter Überall die gleiche widerliche Entwicklung




Zitat:
Zitat von gurke Beitrag anzeigen
Wer sagt das kiten auf Feldern verboten ist? Wenn genügend Schnee auf den Feldern liegt und man nichts beschädigt, darf man auch auf die Felder,wiesen snowkiten. Muss man halt nur wissen/schauen ob auf dem Feld was wächst und wenn wie hoch das schon ist. Wenn da eine dicke Schicht Schnee drauf ist, wird man kaum was beschädigen

§ 2 Wald und übrige freie Landschaft

(1) Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören

1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

.....

§ 23 Recht zum Betreten

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.
(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

§ 24 Begehen

Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.

...


Die Naturschutzgebiete Biosphärenpark verbreiten sich überall wie eine Seuche. Sie werden durch Landesgesetze installiert, die die Bundesgesetze aushebeln, die das Betreten legitimieren.

"Den Jägern gehen alle Menschen in ihrem Revier auf den Allerwertesten, weil sie für die Flächennutzung blechen und sie dafür die alleinigen Nutzungsrechte beanspruchen wollen. Haftungsfragen, Naturschutz, Gewässerschutz etc. sind nur vorgeschobene Argumente. Schaut man genauer hin, geht es hintergründig immer um jagdliche Interessen. Und die Grundstückseigentümer sind an der Zufriedenheit ihrer pachtzahlenden Jäger ebenfalls interessiert.


Die jagenden Milliardenerben, Landes- u. Bundespolitiker, Industrielle und Pfaffen laden sich gegenseitig auf Jagden ein und machen sich dabei das aus, was Du dann mit Deinen Steuern und Abgaben zahlen musst, und mit welchen Gesetzten und Verordnungen sie Dich aus Deinem eigenen Wald (Staatsbesitz) rausschmeißen. Das ist eine hochkarätige Lobby, die hält wie Pech und Schwefel zusammen, das kannst Du Dir gar nicht vorstellen. Wenn Du nicht selbst mit von dieser Partie bist, wirst Du für unsere lieben Entscheidungsträger stets ein lächerlicher Wurschtel sein. Da kannst Du noch so argumentieren und Beschwerdebriefe schreiben."




Geändert von AXXI (11.01.2015 um 00:12 Uhr)
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