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Alt 07.06.2013, 14:21   #44
AXXI
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Böse Schreckensszenario



Es ist nur eine Frage der Zeit, bis etwas ähnliches passiert:

Schönes Wetter, Wochenende, perfekter Wind. Der NN-Strand ist völlig überfüllt, auf der "Wiese" liegt ein Kite neben dem anderen. Da der Wind stark aufgefrischt hat, wollen plötzlich zahlreiche Kiter an Land. Gleichzeitig stellen sich schon einige Kitegäste mit ihren Kites im Zenit an, endlich auf's Wasser zu kommen. Im Wasser stehen jedoch auch schon Kitegäste und können nicht wegfahren, da zu viele Kites im Zenit geparkt sind. Alle blockieren sich gegenseitig und nichts geht weiter. Einer der hereinkommenden Kitegäste ist Anfänger und völlig überfordert, da er seinen Kite noch nicht so gut unter Kontrolle hat, um ihn sicher an den zahlreichen anderen vorbeizubekommen, außerdem ist er Überpowert. Als er auf das Wasser ging, war der Strand noch recht leer und der Wind war deutlich schwächer. Durch den großen Streß verreist er seinen Schirm, da er einem anderen gefährlich nahe gekommen ist. Durch den Steuerfehler verwickeln sich seine Leinen mit den Leinen eines anderen Kites.

Einer der beiden löst aus, und beide Kites fangen zum loopen an. Dadurch wir eine so brachiale Zugkraft frei, das der eine Kitegast mit roher Gewalt gegen den Bauzaun geschleudert wird.

Der Kitegast erleidet einen Halswirbelbruch.


Variante A: Der Kitegast überlebt knapp, bleibt jedoch bis an sein Lebensende gelähmt. Er ist in der höchsten Pflegestufe und kann selbstständig nicht einmal atmen. Er hatte sein Wirtschaftsstudium gerade abgeschlossen und als Wirtschaftsprüfer zu arbeiten begonnen. Der finanzielle Schaden beträgt 8 Millionen Euro für Dienstentgang, Pflegekosten und Schmerzensgeld.

Variante B: Der Kitegast verstirbt noch an der Unfallstelle.


Die Behörde dokumentiert den Unfallort, befragt Zeugen, sichert Wetterdaten, beschlagnahmt Daten der Zutrittskontrolle und erfasst, wie viele Eintrittskarten verkauft wurden. Beide Varianten führen zu einem Gerichtsverfahren, um die Schuldfrage zu klären. Sachverständige werden beauftragt, die Ursachen des Unfalls zu untersuchen. Der Sachverständige sagt aus, das viel zu viele Kitegäste auf einer zu kleinen Fläche waren. An diesem Tag wurden ohne Limit über 100 Eintrittskarten verkauft, und ein Befähigungsnachweis wurde von den Kitegästen nicht verlangt.

Das Gericht kommt zur Erkenntnis, dass die erhebliche Überfüllung und die Unerfahrenheit des Kitegastes, der den Unfall ausgelöst hat, ein entscheidender Grund für den schweren Unfall war. Das Gericht findet heraus, das der Betreiber der Anlage keinerlei Maßnahmen zur Abwendung solcher Gefahren getroffen hat, obwohl der Geschäftsführer bereits vor Jahren schriftlich von verschiedenen Kitegästen auf diese Gefahren aufmerksam gemacht wurde.

Variante A: Der Geschäftsführer wird zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Jahre lang wird vor Zivilgerichten um die Schadensumme von 8 Millionen Euro gestritten.

Variante B: Der Geschäftsführer wird zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, weil er am Tod eines anderen Menschen mit schuld ist.


Ich bewundere den Mut des Geschäftsführers, der Jahr für Jahr verstreichen lässt, und trotz Warnungen nichts unternimmt.
Muss dieses Szenario wirklich erst Realität werden, bevor sich etwas in Podersdorf ändert?


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