Zitat:
Zitat von Sebastian_Kroll
Hängt davon ab, mit wem Du einen Kaufvertrag geschlossen hast. Bei einem Händler ist dieser in der Haftung (Verbrauchsgüterkauf). Bedeutet, wenn die Ware nicht bei dir ankommt oder der Nachbar es annimmt, muss der Händler dafür sorgen, dass du die Ware erhälst und ggf. erstatten/an den Nachbar herantreten.
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Heißt das, selbst wenn der Paketbote das Paket verliert oder so zubringt, dass es verloren geht (auf den Hof stellen) dann muss nie der Paketbote dafür haften? Dachte immer, solange das Paket in seiner Obhut ist, ist er auch dafür verantwortlich und muss dafür haften.