Informier dich Mal zum Thema Gewährleistung und Garantie. Das ist nicht das gleiche.
Der Hersteller geht dich innerhalb der Gewährleistungsfrist eigentlich nichts an, der kann seine Ausreden dem Händler erzählen, denn dieser ist dein Ansprechpartner.
Und wenn du den Fehler nun innerhalb eines Jahres reklamiert hast, dann trifft dich auch die Beweislastumkehr nicht. Der Händler soll den Anzug tauschen, und fertig.
Rechtsberatung ist das natürlich keine, sondern nur meine Laienmeinung.
|