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Alt 11.06.2002, 21:19   #27
Tim72
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@Jüürgen:

Bei KK wird zur Zeit eine Safety-Rubrik eingerichtet, in der gute Vorschläge gesammelt werden!

Zur juristischen Frage folgendes Posting:

Wie sieht es den mit dem Rechtschutz aus wenn einem das orginale Safetysystem nicht zusagt und
man es deshalb umbaut, z.B anstatt langer Vorlaufleinen kurze einbaut und diese wie unter Tips und Tricks bechrieben zum durchrutschen baut.
Danke Lutz


Bei dem von Dir angesprochenen Umbau entsteht eine funktionelle Variante der Safety Leach, wie sie ja auch von einigen Herstellern angeboten wird. Insofern kein Problem.

Aber: Da das Originalsystem verändert wurde, ist der Hersteller bei Fehlfunktion des veränderten Systems nicht in der Haftung.

Schlussfolgerung: Wer umbaut, ist für die Funktion des Systems zunächst einmal selbst verantwortlich. Wenn umgebaut wird, dann muss also sichergestellt sein, dass das neue System auch funktioniert!
Anwalt
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