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Alt 28.09.2017, 19:44   #28
Antibow
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Zitat von surfred007 Beitrag anzeigen
Ich hab's dann schon gefunden, auch auf der JP Seite und er Händler hat es so übernommen. Wie Bastelwikinger schon sagte aber nebensächlich im Gewährleistungsfall und überhaupt muß da der Händler im (juristischen) Streitfall den Beweis erbringen, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht hast.

In deinem Fall (Antibow) würde ich den Händler darauf hinweisen, dass selbt bei den Ausführugen des Herrstellers geraten wird, das Board nach dem Surfen UND DEM TRANSPORT aus dem Bag zu nehmen. Mehrtägiger Urlaub mit Spot-Abklappern = mehrtägiger Transport. Und wenn er will, kann man das gerne dem Anwalt übergeben und vor Gericht ausdiskutieren. Wette, dass dann jemand in die Knie geht.....

Nichts desto trotz finde ich solche "vorbeugenden Tricks" eines Herstellers ein No-go. Und auch ein Händler, der in solch einem Fall offensichtlich absolut keine Kompromissbereitschaft zeigt, wäre für mich ein Ex-Händler.
Nachdem das Board neu geliefert und unbenutzt war und ist, denke ich, dass es keine Probleme geben wird. Aber man weiß ja nie, wenn ich an die Reaktion auf meine Rekla denke, wo mir geraten wurde, nehmens eine Schleifpaste und in 10 Minuten ist alles OK, muss man mit allem rechnen.
Sowas muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
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