Zitat:
Zitat von surfred007
aber nebensächlich im Gewährleistungsfall und überhaupt muß da der Händler im (juristischen) Streitfall den Beweis erbringen, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht hast.
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Nur die erstne 6 Monate. Dann uimgekehrt.