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Alt 02.05.2011, 10:28   #11
joe
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Und um dich noch etwas zu verwirren, hier noch eine vielleicht in Zukunft entstehende Problematik:

Es kann sein, dass das Finanzamt irgendwann mal mit der Vorgabe kommt, nur SonderKFZ mit zGG von mehr als 2,8t werden als LKW eingestuft (das betrifft im Vorposting beschriebenen Fall, wenn also Womo steuerlich als SKFZ-LKW nach Gewicht besteuert wird). Es kann sein, dass sie das auch rückwirkend gelten machen. (Bei der letzten Umstellung der Womo-Steuer haben sie auch rückwirkend gemacht, ist also nicht abwegig) Hintergrund ist ein richterliches Urteil in einem speziellen Fall, was in die Richtung geht bei der Einschätzung eines PKWs als LKW. Theoretisch kann dies irgendwie auch auf einen VW-Bus bezogen werden. - Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass es passiert, da damit tausende von Kleintransportern und damit Gewerbetreibende in Deutschland betroffen wären und damit ein Aufschrei durch Deutschland gehen würde. Vorbeugend vor der Geschichte könnte man sich schützen, indem man seine Karre auf über 2,8t auflasten lässt.

Infos hierzu im Thread
http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=146564
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