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Alt 02.05.2011, 10:24   #10
joe
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Hi,

ich kann dir kurz aus Sicht eines T4 Kasten etwas erzählen. Hab mich die letzten Wochen auch etwas dazu informiert. Alles auf die Schnelle grob niedergeschrieben ...

Versicherung ist in der Regel als SonderKFZ Womo günstiger. (Die Versicherung geht ausschließlich nach der Einstufung in den Zulassungspapieren.)
Steuer ist in der Regel als LKW günstiger.

Optimalfall wäre also ein Wagen der in der Zulassung Womo ist, damit als Womo versichert wird, in der Steuer aber nicht als Womo besteuert wird.

Beim Thema Wohnmobil gibt es zwei Sachen:
- Einmal die Zulassung als Wohnmobil, also Tüv und Zulassungsstelle
- Einmal die steuerliche Betrachtung des Wagens, also die Einschätzung des Finanzamts des Wagens

Den Wagen als Womo zuzulassen ist relativ unproblematisch.
Siehe z.B.
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg...Umbau_3058.htm

Den Wagen steuerlich als Womobil durchzubekommen ist nahezu unmöglich.
Aus dem Grund, weil das Finanzamt unter anderem die Anforderung "mindestens 170cm Stehhöhe im Wohnbereich" stellt.
D.h. das Finanzamt erkennt deinen Wagen nicht als Womo an und stuft ihn steuerlich als PKW ein.
(Selbst in diesem Fall kann es bereits sein, dass du im Vergleich zur Kombi LKW/LKW sparst.)

Jetzt gibt es einige Fälle, die durchbekommen haben, dass ihr Wagen nach Gesetz aber kein PKW ist und deswegen nach SonderKFZ, also Gewicht besteuert werden.
Das geht nur, wenn dein Wagen wirklich ein LKW ist, also dem Finanzamt bei Vorführung als LKW plausibel gemacht werden kann.
Dazu muss unter anderem auf jeden Fall die Nutzfläche die Personenbeförderungsfläche übersteigen. Wenn dein Wagen nur zwei eingetragene Sitze hat, dann kannst du eine Chance haben.
Das Thema wird deutschlandweit von den Finanzämtern unterschiedlich behandelt. Es gibt Finanzämter, die es durchwinken. Es gibt Finanzämter die stur bleiben und dich klagen lassen.

Wenn du es durchbekommst, dann hast du die gute Kombi. Also Womo für die Versicherung und SonderKFZ für die Steuer.

Ein Beispiel für einen Diesel 98er T4 Kasten mit 2500ccm (2,65 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast unter 1 Tonne, also wird er als Lieferwagen versichert) und Versicherung HUK-Coburg:
Als LKW kostet Versicherung Haftpflicht 500,00 EUR, als Womo kostet er 200,00 EUR. (in jeweils bester SF-Klasse)
Steuer als LKW ist 160,00 EUR, Steuer als PKW kostet 400,00 EUR.
(Alle Zahlen sind grob gerundet.)


Unten noch diverse Links zu Infos im Netz. Kann sein, dass da auch unnützer Kram drunter ist. Ich hab es nicht nochmal ausgesiebt.

Gruss
Johannes



http://www.huk.de/
Gibt auch Online-Tarifrechner
HUK ist LKW-mässig eine teure Versicherung, soll deutlich günstigere geben.

http://www.kfz-steuer.de/

http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...r/default.aspx
http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...r/default.aspx

http://www.wohnmobilforum.de/w-t16118.html
Widerspruch gegen Wohnmobilsteuer / 170cm

http://www.proallrad.com/womo.php
Thema Wohnmobilsteuer Stress mit Finanzamt, Argumentationen dass ein Womo kein PKW ist.
... ob ein „unechtes Wohnmobil” aber als „PKW” nach Hubraum oder
als „anderes Fahrzeug”
nach Gewicht zu besteuern ist, ergibt sich zwangsläufig aus der objektiven
Beschaffenheit des Fahrzeuges - insbesondere aus der Größe der zur
Personenbeförderung dienenden Bodenfläche. Ist diese Fläche kleiner
als die Hälfte der gesamten Nutzfläche, dann gilt ein Fahrzeug
insbesondere nicht als „PKW”. ...

http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=144657
Warum ist ein "unechtes WoMo" steuerrechtlich ein PKW?

http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=38113
Womo Steuern was fürn Scheiss ...
Viele Berichte von Leuten, die von der Steuerumstellung getroffen wurden und hohe Nachforderungen hatten.

http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=144657
Warum ist ein "unechtes WoMo" steuerrechtlich ein PKW?

http://www.gaskutsche.de/auflasten_womo_neuregelung.php
Thematik Steuern gut beschrieben

http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...threadID=79628
Womo und Finanzamt - 96er Bus Transporter auf Womo umgebaut

http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...en&c=n&d=x&t=x

http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...threadid=65816
und noch einer, der genau das ding durchzieht den T4 also Womo zu lassen, das Finanzamt soll ihn wegen fehlender 170cm Höhe nicht also Womo anerkennen und da es kein PKW ist (nicht überwiegend auf Transport von Personen ausgelegt, da Grundfläche blabla) soll er als Sonder KFZ nach Gewicht besteuert werden.
und er ist damit durchgekommen, siehe Beitrag 31


http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...41#post1197541
Ich fragte den Finanzbeamten, wie das nun mit der Trennwand, Fenstern usw. bei der LKW Zulassung sei.
Nach Auskunft der OFD spielt mittlerweile nur noch die Länge des Laderaums die entscheidende Rolle. Ob eine Trennwand oder Fenster hinten drin sind, sei hingegen egal.
Ich meine, ich hätte hier oder an anderer Stelle gelesen, man solle die Einrichtung möglichst mit Flügelmuttern verschrauebn, dann gilt sie als herausnehmbar und stehe der LKW Zulassung nicht entgegen.
Dies dürfte vor allem dann hilfreich sein, wenn man von den freundlichen Herren in Grün bzw. Blau angehalten wird und erklären darf, warum der "LKW" aussieht wie ein Wohnmobil


http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg...Umbau_3058.htm
http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...27#post1943227
Informationen zu Anforderungen für Wohnmobil
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