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KITEN AM DÜMMER - Rechtliche Maßnahmen
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09.11.2007, 19:56
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Larsx
Gast
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Ist klar ein VA, weil "auf Antrag .... kann Ausnahme von den Verboten ... zulassen...". Zulassung von Ausnahmen = Ausnahmegenehmigung, der Rest regelt nur die näheren Voraussetzungen..... Die Verwaltung macht auf Antrag auch normalerweise keine Feststellungen zu Sachverhalten, sondern Regelungen.