Hier mal kurz die gesetzlichen Grundlage für die Verbote die mittlerweile praktisch alle bekannten Seen zum Kitesurfen in Sachsen betrifft:
- Geierswalder See
- Bärwalder See
- Cospudener See
- Zwenkauer See
- Störmthaler See
- Markkleeberger See
(- Berzdorfer See)
Alle diese Binnenseen sind mittlerweile als "Schiffbar" erklärt und unterliegen damit der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO).
Unter § 7 Abs. 3 Satz 1 SächsSchiffVO wird namentlich das Kitesurfen grundsätzlich verboten. Ausnahmen kann die zuständige Wasserbehörde auf dafür ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten.
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