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Alt 13.12.2018, 14:18   #11
koma
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...Noch ein Nachtrag:
Da ich selbständig bin, kann ich nichts zum Arbeitgeberanteil sagen, vielleicht läuft es in dem Fall anders.
Habe aber nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt: Tatsächlich muss mich die Kasse wieder nehmen, bei der ich zuletzt versichert war, und zwar ab dem Tag meiner Rückkehr. Ob die Rückkehr geplant oder notfallmäßig ist, ist egal, es zählt der Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, auch rückwirkend.
Die Anwartschaft gilt bei Aufenthalt in Ländern, mit denen die Krankenkassen bestimmte Verträge haben. Beim außereuropäischen Ausland ist das nicht der Fall. Da kann man sich komplett abmelden von der KV.
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