Zitat:
Zitat von Meister Propper
Die Kurshaltepflicht würde ihn auf dem Wasser zwingen so weit zu fahren dass er A so wenig wie möglich behindert und darum darf er keinen Richtungswechsel durchführen ( Wasser Theorie ) Also wenn kein Hindernis ihn zwingt die Richtung zu ändern darf er sie so lange nicht ändern bis A an ihm vorbei ist...
Das sollte also zu einer Strafe führen wenn a seine Richtung wechselt... B muss ihm eine Geradeausfahrt ermöglichen...
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du hast recht bis auf die einleitung.
nicht die kurshaltepflicht, sondern die freihaltepflicht für richtungswechsler.
B darf A nicht reinkreuzen, er muss sich freihalten.