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Alt 18.01.2006, 21:11   #4
KITE-FUN
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Habe die entsprechende Reglung in der "Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung" gefunden. Für unsere Binnenwasserstrassen gilt daher im allgemeinen (wenn keine Ausnahmen festgelegt sind) :

§8.13 Vorschrift zum Kitesurfen

Abs.1 Jede Betätigung, bei der eine Person, von einem Drachen gezogen, auf einem Surfboard, auf Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleitet, ist verboten.


Da ein "über das Wasser gleiten" im Sinne von Wasserski oder Surfbord bei 20cm Eis unmöglich ist, dürfte die Frage des Verbotes für Snowkiten, auf Seen im Winter, wohl vom Tisch sein.

Man sollte jedoch dabei den Paragraphen §8.13, für unsere dienstbeflissenen Polizisten, in der Tasche haben. Denn wer lesen kann ist klar im Vorteil .
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