Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.11.2018, 15:10   #59
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Zitat:
Zitat von set Beitrag anzeigen
In welchem Land lebst du?

Wenn du mit deinem Auto in die Werkstatt gehts um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen brauchst du ein Serviceheft (da steht mehr drin als auf einer Rechnung), bei Amazon kannst du auch nur Sachen reklamieren die du dort gekauft hast. Oder reklamierst du deine im Mediamarkt gekauft Kaffeemaschine auch bei Amazon? Rechnungen sind bei Amazon überings alle online hinterlegt.

Rückversandkosten trägt auch nicht generell der Verkäufer...
Deutschland. Und Du?

Sorry, aber das ist Quatsch. Mein Auto muß nach 24 Monaten das erste Mal in die Werkstatt. Dann gibt es den ersten Eintrag im Serviceheft.
Und den gibt es auch nur bei einer Wartung.

Ist es nicht vielleicht eher die Fahrgestellnummer die alle Auskünfte gibt die man braucht?

Haben Kites und Boards nicht auch Nummern? Kann es sein das F-one keine Nummern pflegt? Dann könnte man dort sehen woher der Kite kommt,
der ohne Rechnung reinflattert. ( Ich wette um vieles das CORE / Flysurfer das macht - damit ist vieles einfacher und der ehrliche
Kunde hat es leichter ) Dann bräuchte man diesen Rechnungskram nicht.

Aber egal, ich möchte F-one auch nicht schlecht machen. Hatte ich mal 5 Jahre lang. Tolle Produkte. Hab immer Spaß damit gehabt.
Vermutlich machen die einen guten Job auch bei der Garantieabwicklung. Nur diese Rechnung stört halt und die Versandkosten...


Zitat https://www.onlinehaendler-news.de/r...tungsfall.html
Die Tragung der Kosten

Um eine Reparatur durchzuführen und die Sache in Augenschein zu nehmen, muss der Kunde die Ware im Online-Handel zunächst an den Händler zurücksenden.
Der Käufer ist übrigens verpflichtet, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen und zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.
Muss die defekte Ware wieder an den Online-Händler zurückgesendet werden, entstehen dafür natürlich Kosten, die vom Online-Händler zu zahlen sind.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, muss der Online-Händler die zu dessen Abwicklung anfallenden Versandkosten zahlen.

Zitat:

Ist die Kaufsache mangelhaft und möchte sich der Käufer auf seine Gewährleistungsrechte berufen, ist es nicht zwingend notwendig, einen Kassenbeleg vorzulegen.
Auch eine Zeugenaussage oder ein Kontoauszug können den Kauf belegen. Ebenso besteht auch eine Pflicht, die Originalverpackung der Ware aufzuheben nicht –
schließlich sind die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unabhängig davon gesetzlich garantiert.

Auch hir, Zitat: https://www.ra-rehfeldt.de/2016/01/1...r-muss-zahlen/

Praxistipp: Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer die Ware zur Verfügung zu stellen,
sodass dieser sie untersuchen und ggf. Beweise sichern kann.

Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer
die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein bzw. ein nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegender Mangel vorliegt, können
die Kosten unter Umständen vom Kunden zurück verlangt werden. Dies setzt in der Regel aber einen klaren und eindeutigen Hinweis voraus.


Geändert von Bazzat (15.11.2018 um 15:35 Uhr)
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten