Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.03.2009, 12:40   #8
julian73
in dubio pro REO
 
Registriert seit: 08/2004
Beiträge: 747
Standard

auch ein fahrzeug ohne 170cm stehhöhe läßt sich als womo eintragen. der eintrag in den fahrzeugschein ist relevant für die eingruppierung der versicherung. voraussetzung für eine umschreibung ist: 120cm innenraumhöhe, tisch, schrank, bett, kocher. (aussage vom tüv)
dem finanzamt reicht das nicht- die wollen die 170cm stehhöhe im kochbereich und werden ihn als normalen pkw besteuern, auch wenn im schein sonder kfz womo steht. (und ab nächstem jahr ist es mit der womosondersteuerklasse meines wissens sowieso vorbei)

wenn du ein fahrzeug aus 2008 kaufst müßte das neue schadstofforientierte besteuerungsmodell greifen- da mußt du rechnen und gut überlegen, ob diesel oder benzin /gas die bessere wahl ist.
julian73 ist offline   Mit Zitat antworten