Zitat:
Zitat von drgee3000
Und der stehende Kiter ist zu umfahren, sprich im Zweifelsfall einfach Arsch ins Wasser und Kite in den Zenit, dann muss der Fahrende egal wie vorbei...
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Ich kann verstehen, wenn Anfänger das machen, wenn sie sich nicht anders zu helfen wissen.
Aber ansonsten ist das a) total asozial und b) in keiner Weise von der KVR gedeckt.
Als Kurshaltepflichtiger muss du Kurs und Geschwindigkeit beibehalten, dass schliesst anhalten offensichtlich aus.
Als Ausweichpflichtiger kannst du natürlich anhalten und den anderen vorbei lassen, wenn du das so früh machst, dass ihr nicht kollidiert.
Grundsätzlich ist die Anwendung der KVR an normalen (vollen) Kitespots eh absurd.
Danach wäre man praktisch immer kurshaltepflichtig und könnte im Prinzip gar nichts machen.
Was viel eher gilt ist
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.