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Alt 01.06.2018, 13:23   #33
Bastelwikinger
Genuss-Rutscher
 
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Von den Fotos: diesen Schaden zu reparieren wird sehr günstig und schnell sein. Da ist nix gerissen[Korrektur: minimaler Riss], nur die Naht aufgegangen.
Der Bladderschaden ist auch sehr begrenzt und damit leicht flickbar.

Insofern positiv.

Wie schon andere schrieben ist die Gewährleistung gegen den Verkäufer (Händler) die du durchsetzen musst. Bei Anzeige des Schadens vor Ablauf von 6 Monaten sollte das gar kein Problem sein, bei einem Shop der bis drei zählen kann. Schlimmstenfalls musst du die Verbraucherzentrale einschalten oder einen Anwalt.


Garantien der Hersteller sind in der Regel für die Katz. Da hast du fast immer schlechte Karten. Die Spielregeln wurden von den Herstellern ins Kleingedruckte geschrieben, die wissen wie sie Kosten sparen und wo es bei ihnen `klemmt`.


Wer an dem Schaden schuld ist, ist schwer auszumachen, aber bei <6 Monate ist das das Problem des Händlers.


Geändert von Bastelwikinger (01.06.2018 um 13:35 Uhr)
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