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Alt 11.12.2018, 20:49   #7
HansFuchs
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Frage

Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Zur Aufklärung, die Auslands-KV (konkret: HanseMerkur RK 365) deckt unabhängig von der „normalen“ KV die notwendigen Leistungen im Nicht-EU-Ausland ab (es geht nach Südafrika). Die „normale“ KV könnte wenn dann innerhalb der EU heranziehen. Ich möchte also absolut nicht auf eine KV verzichten. Da ich aber über den relevanten Zeitraum vollständig in SA bin, wäre wirklich nur der Fall eines Rücktransportes und Behandlung in Deutschland interessant. Nach meinem Verständnis würde man sich in so einem Fall dann ungehend bei der vorherigen KK wieder anmelden.

Grüße!
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