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Alt 10.11.2007, 09:41   #22
--==HiGHFisch==--
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Mir ist schon klar, dass die Ausnahmegenehmigung nach Abs. (5) ein VA wäre - darum geht es mir aber nicht. Eine Ausnahmegenehmigung bräuchte man nämlich erst in einem zweiten Schritt, sofern die Behörde den Antrag nach Abs. (4) negativ "bescheidet" - und da war eben die Frage, ob das ein VA wäre ("formaler VA"? "feststellender VA"?).

Das finde ich dann raus, sobald ich wieder deutsche Kommentare in Griffweite hab
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