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Alt 26.08.2009, 17:50   #25
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
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Zitat:
Zitat von mschweinebaumler Beitrag anzeigen
Verstehe ich es richtig, das man sich an der Kiteschule registrieren muss und dann darf man Kiten wenn nicht mehr als 75 Schirme / Schule am Himmel sind ?
Grundsätzlich ist das Kiten über das gesamte Jahr hinweg an den folgenden drei Kitespots ausdrücklich erlaubt:

* Workum
* Hindeloopen
* Stavoren

[Mirns taucht in dieser Liste *nicht auf*, da es nicht zur Gemeinde Nijefurd gehört, sondern zur Gemeinde Gaasterland-Sloten]

Für Workum (und nur für Workum) und nur im Zeitraum von 1.6. bis 1.9. gelten die folgenden Einschränkungen:

Es dürfen nur Personen, die sich bei "Kite Mobile" und "Sky High" als Schulzugehörige oder Tagesgäste angemeldet und registriert haben, kiten:

Zitat:
Leden van de volgende twee scholen: Kite Mobile en Sky High. alsmede personen die zich als incidentele kitesurfers (dagleden) hebben aangemeld en zijn geregistreerd bij voormelde scholen mogen tijdens de periode 1 juni – 1 september kitesurfen.
Mir ist nicht klar, ob das "t/m 1 september" ist - also einschließlich des 1. September; ich erwarten, daß bis "einschließlich 31. August" gemeint ist.

Die folgende Formulierung ist leider äußerst unpräzise:

Zitat:
Voor het jaar 2009 geldt een quotum van 75 kites per school
Es ist leider überhaupt nicht klar, worauf das Quotum bemessen wird - sind es die "Kites" (steht da) oder sind es die "Kiter"? Gilt die Zahl für "insgesamt auf dem Wasser", "pro Tag" oder "pro Saison"?

Ich interpretiere diesen Satz einfach mal so, daß pro Schule maximal 75 Kiter pro Tag *registriert* sein können (möglicherweise mit An- und Abmeldung). Alles andere wäre wahrscheinlich administrativ garnicht zu bewältigen (wer kann schon abzählen, wieviele Kiter eine Schule gleichzeitig aufs Wasser gelassen hat?).

Ich kann mir gut vorstellen, daß die Kiteschulen zur praktischen Umsetzung Leibchen oder ähnliches gegen Pfand vergeben - anders kann man den Wunsch (nicht den Zwang!) daß angemeldete und registrierte Kiter "herkenbaar te zijn door kleding en/of aanduidingen op de kleding".

Interessant ist auch die Frage: Was macht man, wenn keine der Kiteschulen vor Ort ist? Rein theoretisch - nichts, denn man kann sich nicht anmelden. Ob das an einem Sonntag morgen um 06:00 Uhr sinnvoll ist?

Bei allen Interpretationsschwierigkeiten ist es aber letztlich Aufgabe der Kiteschulen (es gibt ja die Anmelde- und Registrierungspflicht), genau diesen einen kritischen Satz zur Quote um- und durchzusetzen. Wie genau die Schulen das machen ist deren Problem - damit haben die auch das Interpretationsproblem, nicht ich <g>

Wenn ich aber mal so beiläufig auf den Kalender schaue, dann haben wir heute den 26. August - und das kommende Wochenende ist das letzte, in denen Workum den Einschränkungen unterliegt.

Die prinzipiellen Einschränkungen für Workum greifen dann wieder ab dem 01.06.2010 - wobei die Anzahl der Kites/Kiter für 2010 möglicherweise angepaßt wird.
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