Zitat:
Zitat von ShortSqueeze
das ist aber nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist bereits der Paragraph selber verfassungswidrig, weil er ja einen Eingriff der Regierung vorsieht.
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Der § ist nicht verfassungswidrig. Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Hier ist neben dem Antrag aus dem Ausland eben auch die Ermächtigung der Bundesregierung gefragt, dass dieser Antrag in Deutschland angenommen wird.
Das macht auch Sinn, da die Staatsanwaltschaft oder ein Richter nicht in Lage ist zu beurteilen, wie die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat sind.
Ein "Eingriff" in die Judikative ist das nicht