Zitat:
Zitat von Nagel
Na komm, Jan, das ist ja jetzt ziemlich Erbsen gezählt.
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Ich habe oben nur geschrieben, dass beide Varianten rechtlich (oder rechtsstaatlich) in Ordnung sind.
Inhaltlich finde ich es merkwürdig, dass die Regierung den Paragraphen zwar für überholt hält, aber trotzdem danach anklagen will (obwohl sie nicht muss).
Da sie ja die Wahl hat, macht das eigentlich nur in einer Weise Sinn und zwar dahin, dass man sich mit Erdogan "gut" stellen will.
Das mag im Interesse der Bundesrepublik sein, kommt für mich aber ethisch komisch rüber.
Das da die Abwägung "Flüchtlinge" gegen "Genugtuung" war, muss nicht unbedingt so sein, liegt aber auch nicht so fern.