Zitat:
Zitat von Konza
Eben! §103 Stgb macht - nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist - einen Eingriff der Regierung in die Judikative zwingend erforderlich. Alle die sich dabei auf die Gewaltenteilung berufen führen die Begründung somit ad absurdum.
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das ist aber nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist bereits der Paragraph selber verfassungswidrig, weil er ja einen Eingriff der Regierung vorsieht.
Ansonsten habt Ihr aber wahrscheinlich recht. Sehe das nun anders als ich den § gelesen habe.
Es hätte gereicht, wenn man der Privatklage den ganz normalen Gang gelassen hätte. Das hätte die geringste Einmischung seitens der Politik erfordert, nämlich gar keine.