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Alt 16.04.2016, 12:23   #54
ShortSqueeze
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Zitat von Konza Beitrag anzeigen
Eben! §103 Stgb macht - nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist - einen Eingriff der Regierung in die Judikative zwingend erforderlich. Alle die sich dabei auf die Gewaltenteilung berufen führen die Begründung somit ad absurdum.
das ist aber nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist bereits der Paragraph selber verfassungswidrig, weil er ja einen Eingriff der Regierung vorsieht.
Ansonsten habt Ihr aber wahrscheinlich recht. Sehe das nun anders als ich den § gelesen habe.
Es hätte gereicht, wenn man der Privatklage den ganz normalen Gang gelassen hätte. Das hätte die geringste Einmischung seitens der Politik erfordert, nämlich gar keine.
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