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Alt 16.04.2016, 06:54   #42
ShortSqueeze
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hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Jede andere Entscheidung hätte sich über geltendes Recht hinweggesetzt.
Man sollte jetzt einfach die Gerichte entscheiden lassen und weder die Politiker und erst recht nicht das "gesunde Rechtsempfinden" der Bürger.
Was die meisten Poster hier eben nicht kapieren ist, daß es überhaupt keine Rolle spielt was Erdogan selber falsch macht oder an Verbrechen begeht.

Zitat:
Zitat von Nagel Beitrag anzeigen
weswegen "die Olle" nicht alles schon weg musste. Manchmal zurecht.

In diesem Fall, unter den gegebenen Umstaenden, war es meiner Meinung nach eine kluge und ausgewogene Entscheidung.

Erstens, die Alternative zur Uebergabe an die Justiz, grundsaetzlich ja der richtige Ansprechpartner zur Untersuchung einer Straffrage, waere das Gegenteil gewesen: Gleichkommend mit einem Freispruch Boehmermanns (sicher unter Hinweis, dass eine Verfolgung nach 185 StGB ja ausreichen wuerde). Doch damit haette sich die Regierung ja noch mehr an der Gewaltenteilung vergangen. Fast im Stile eines Erdogans.

Zweitens, im gleichen Zuge die Abschaffung des zweifelhaften Paragraphens 103 anzukuendigen. Wenn das erreicht ist, ist das offene Schlupfloch zur Umgehung der Gewaltenteilung geschlossen.

Ich wuerde gerne wissen, was unter den gegebenen Umstaenden als kluegere Entscheidung angesehen wird, und wie das zu argumentieren ist?

Klar haette ich im Grunde meines Herzens auch eine Aussage wie "Weisst du was Erdogan, fick dich!" begruesst. Aber eine solche Trump-style artige Demokratie bin ich eigentlich froh, in Deutschland noch nicht zu haben. Vor dem Hintergrund finde ich auch gut, dass sich die Regierung ein paar Tage Zeit gelassen hat.

Das jetzt eine Relation zur Fluechtlingsfrage und der Erdogan Schmuserei hergestellt wird, hat sich die Kanzlerin selber eingebrockt. Genauso wie ihre voreilige Stellungnahme zum Boehmermann Gedicht zu kritisieren ist. Aber die Entscheidung hier in der Sache wirkt fuer mich ziemlich durchdacht.
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