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Alt 17.08.2012, 09:37   #30
Racoon
Waschgang DLX
 
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Zitat von wdczap Beitrag anzeigen
sehr gute Frage;

an und für sich ist schon das Anfertigen von Fotoaufnahmen, auf denen ein Kiter (eine Person) nach individuellen Merkmalen eindeutig identifizierbar ist (Gesicht muss also gar nicht erkennbar sein), ohne Einwilligung des Abgelichteten unzulässig. Eine Veröffentlichung erst recht.

Ausnahmen können zB allenfalls dann gelten, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt oder der Kiter nur unwesenltiches Beiwerk der Aufnahme ist oder der Kiter eine wichtige Persönlichkeit der Zeitgeschichte darstellt.
Der rechtliche Hintergrund ist mir bekannt. Allerdings war die Frage eher danach, ob jemand von seinem Recht am eigenen Bild bzw. Persönlichkeitsrecht gebraucht machen würde. Hier sieht es ja so aus, als ob sich jeder freut, wenn einer Fotos macht.
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