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Alt 02.09.2015, 13:13   #12
yannick
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Zitat von pozo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen
Dieses habe ich auf meine Frage zur Schließung der Talsperre Kelbra erhalten!

vielen Dank für Ihre Nachricht. Erlauben Sie mir kurz auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt einzugehen. Gem. § 29 Abs. 4 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann an Talsperren und Wasserspeichern, an stehenden und künstlichen Gewässern kann die Wasserbehörde mit Zustimmung des Eigentümers und des Unterhaltungspflichtigen den Gemeingebrauch zulassen. Der Gemeingebrauch kann dabei auf einzelne Arten beschränkt werden. Die Zulassung gilt als erteilt, wenn der Gemeingebrauch am 08. September 1993 ausgeübt worden ist. Letzteres ist nicht der Fall, da das Kite-Surfen erst in den letzten drei bis vier Jahren in unserer Region populär geworden ist. Insofern bedarf* es einer ausdrücklichen Zulassung, die aber nur mit Zustimmung des Eigentümers (Land Sachsen-Anhalt) und des Unterhaltungspflichtigen (Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt) erteilt werden kann. Dies wurde bislang nicht erteilt, so dass die Ausübung des Kite-Surfens auf dem Stausee Kelbra nicht zulässig ist. Dies kann auch nicht mit einer Sondergenehmigung ausgehebelt werden. Insofern ist der Verweis auf eine Sondergenehmigung nicht korrekt. In dieser Sache gab es in der Vergangenheit schon verschiedene Beratungen zur Lösung des Problems, allerdings ohne abschließendes Ergebnis. Im Falle des Stausees Kelbra kommt erschwerend hinzu, dass es sich hierbei um ein europäischen Vogelschutzgebiet handelt. Zur Einschätzung, ob das Kite-Surfen aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich ist, bedarf es einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die Vertreter der Kite-Surfer wollten sich dazu verständigen und mitteilen, ob eine solche Prüfung durch einen entsprechenden Fachplaner auf ihre Kosten durchgeführt werden soll. Bislang liegt dazu keine Entscheidung der Kite-Surfer vor. Erst noch Vorliegen der vorgenannten Prüfung können die weiteren Schritte abgestimmt werden.
*
Mit freundlichen Grüßen
*
Hooper
Amtsleiter Umweltamt
Sorry, aber aus dieser Aussage werde ich nicht schlau...
Weil: (Zitate)

Es kann der Gemeingebrauch zugelassen werden. -> Ok, verstanden.

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn der Gemeingebrauch am 08. September 1993 ausgeübt worden ist. -> Ok, auch klar.

Letzteres ist nicht der Fall, da das Kite-Surfen erst in den letzten drei bis vier Jahren in unserer Region populär geworden ist. -> Hä?
Was hat die Zulassung zum Gemeingebrauch mit dem Kiten zu tun? Gemeingebrauch meint den allgemeinen Gebrauch. Wenn der See am 8.9.93 durch die Allgemeinheit genutzt wurde, wurde eben genau der GEMEINGEBRAUCH ausgeübt. WIE das im Einzelnen geschah, ist dabei völlig Banane, es kommt nur darauf an, DASS es geschah.

Hier scheint man eine Begründung zu konstruieren, die nicht zutreffend ist, wenn man den Gemeingebrauch mit dem Kiten gleichsetzt bzw. darauf abstellt. Das würde ich hinterfragen!
VG
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