Zitat:
Zitat von joe
Wäre aber auch eine Zwischenlösung denkbar mit lokalen Regeln/Auflagen? (daher mein voriges Posting)
Wer hat an Stränden das Recht, ein Verbot auszusprechen und dieses Verbot durchzusetzen und Ausnahmen zu bestimmen?
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Auf Sylt haben die Kurverwaltungen das Sagen -also das Hoheitsrecht - über den Strand. Ab Wasserlinie wäre es die Wasserschutzpolizei, aber in der Regel wird es nicht so streng genommen. Wenn die Kurverwaltung eine Einschränkung (zum Beispiel die Freigabe erst ab einer bestimmten Uhrzeit) oder Verbot ausspricht, gilt sie und zunächst werden, sofern vorhanden, Rettungsschwimmer diese Einschränkung oder Verbot durchsetzen. Sie können dann das Starten eines Kites untersagen oder sogar ein Strandverbot für den einzelnen aussprechen. Sie können auch die Polizei hinzuziehen.