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Alt 27.05.2010, 22:51   #30
Sven Niclas
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Zitat von warnemünder Beitrag anzeigen
bei mir gibts auch nix zürück!

Hier noch einmal der gesamte Gesetzestext

Die Versandkosten des Hinversandes können nicht zurück erstattet werden, der Grund dafür ist folgender: Der Versand ist ein besonderer Service, der es dem Kunden erlaubt, ohne Anfahrtkosten und Zeitaufwand Waren in seinen eigenen vier Wänden in Besitz zu nehmen und zu testen. Er bekommt Artikel, die ihn interessieren durch einen Dienstleister direkt nach Hause geliefert. Dieser Service wird vom Kunden in Anspruch genommen und mit den Versandkosten auch bezahlt. Gefällt der gelieferte Artikel nun nicht, kann er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zurückgegeben werden.

Den Vorteil den der Kunde daraus zieht, dass er zu Hause Waren ansehen und ausprobieren konnte (ein klarer Nutzungsvorteil) gibt er nicht zurück und daher kann er auch das Geld, das er für diesen Service bezahlt hat, nicht zurück verlangen. Aufgrund derselben gesetzlichen Bestimmungen, die dem Kunden ein Rückgaberecht sichern, wird ebenfalls die Verpflichtung geregelt, empfangene Güter und alle Nutzungsvorteile Zug um Zug herauszugeben - wo das nicht möglich ist, kann keine Rückgabe stattfinden.

Die Fernabsatzrichtlinie des Europäischen Parlaments 97/7/EG vom 20.05.1997, deren Umsetzung in nationales Recht Grundlage des deutschen Widerrufs- und Rückgaberechts ist, sieht ausdrücklich in Artikel 7 Absatz 1 vor - und sinngemäß dementsprechend auch § 346 BGB -, dass für eine vor Widerruf des Vertrags erbrachte Dienstleistung die unverzügliche Zahlung für die vom Anbieter gemäß dem Fernabsatzvertrag tatsächlich erbrachte Dienstleistung verlangt werden darf, sofern mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geleistet wurde - der Versand ist nun genau eine solche Dienstleistung, mit der vor Erhalt der Ware und damit vor Beginn der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde.

Unter Absatz vier des Artikel 7 steht dazu für den Fall der Rückgabe genauer: "Der Anbieter erstattet dem Verbraucher unverzüglich und spätestens binnen 30 Kalendertagen jeden Betrag, den er von diesem gemäß dem Fernabsatzvertrag erhalten hat; hiervon ausgenommen ist der in Absatz 1 genannte Betrag."

Damit ist klar, dass auch eine Rechnung über Waren und Dienstleistungen unter diesem Gesichtspunkt nur insofern zu erstatten ist, als die Dienstleistung nicht mit Zustimmung des Käufers bereits erfüllt wurde. Der Versand ist logischerweise eine solche Dienstleistung, die vor Beginn der Rückgabefrist bereits erfüllt wurde und insofern von der Rückgabe ausgenommen bleiben muss.


ab dem 11.6.2010 ist alles anders, dann kommt das neue Gesetz zum Widerruf im Internet
Dort würde ich nicht kaufen...

Denn der Versand ist ein Service des Kunden der dem Händler erlaubt, keinen Laden im herkömmlichen Sinne zu betreiben sonder im Zweifelsfalle sein Durchgangslager in der Rumpelkammer hat und einmal wöchentlich dem Postboten den Wochendurchsatz mitgibt, in vielen Fällen auch gerne nebenberuflich betrieben - somit entstehen geringere Gemeinkosten die über den Versand ausgeglichen werden...
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