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na klar müsste sich der gesetzgeber was einfallen lassen für betriebe
müsste der gesetzgeber halt mal nachdenken - wäre seine aufgabe
ich bin kein wirtschaftsexperte, beim gesetztgeber sollten sich welche finden
wie wärs damit:
- frist für rückzahlung der erbschaftssteuer sagen wir 20 jahre abstottern ?
- den betrieb um die % der steuer teilverstaatlichen, wenns sein muß ?
(rein buchhalterisch, mit rückkaufrecht, so wie eintrag in grundbuch bei haus krediten, klar, mit irgend einer sicherstellung - einfach in konkurs schicken sollte
nicht möglich sein...wie gesagt ich bin kein experte).
ich bleib dabei auch er eine firma die 30 mio wert ist erbt und die erbschaftssteuer nicht zahlen kann erbt mehr wie der der nur
omis 3. zähne erbt und dafür nix zahlen muß...
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