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Alt 18.12.2014, 23:36   #15
Guido.s
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Zitat:
Zitat von Racoon Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung? Für Verbrenner gelten da gewisse Abstände aber nicht für Elektro- oder Segelflieger!
Du verwechselst das mit Lärm, aber frag oder lese mal in den Bedingungen.

Und warum sollte das nur für Verbrenner gelten. Mache RC Modelle sind Waffen.
Z.b ein Hotliner mit unter 1KG mit 350 km/h. Wenn du den abbekommst

Ein Heli ab 450 er Klasse, alles Elektro, aber viel mehr Bums als Verbrenner.

Also am Strand nur einen Pkw treffen kann teuer werden. Das zahlt keine Versicherung. Eine Person treffen, guten Nacht.

Was gerade so viele mit quads machen und was davon versichert ist, sind zweierlei.
Ich hab noch bis Ende des Jahres eine mit 5mio beim DMFV.

Hab mal mit denen gesprochen. Die meisten Flüge sind alle nicht versichert da mit den Quad so oft über Menschen, Wohngebieten etc geflogen wird.

Aber da mal selber anrufen, die sind sehr freundlich und geben gerne Auskunft.
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§ Rechtliches
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.

Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 5 kg (Ausnahme: Raketenantrieb) können ohne spezielle Aufstiegserlaubnis mit einem Mindestabstand von 1,5 km zu Flugplätzen geflogen werden. Beim Einsatz eines Verbrennungsmotors muss dabei auch noch ein Mindestabstand von 1,5 km zu Wohngebieten eingehalten werden. Geeignete Modellfluggelände werden oft von Modellbauvereinen betrieben.

Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg müssen einzeln zugelassen werden (§ 1 Abs. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)). Es gelten ähnliche Zulassungsvorschriften wie bei manntragenden Flugzeugen. Der Betrieb derartiger Flugmodelle setzt den Besitz eines Modellpilotenscheins voraus und ist nur auf dafür zugelassenen Fluggeländen möglich.

In Deutschland sind seit dem 1. Juli 2005 Flugmodelle laut Luftverkehrsgesetz nicht mehr von der Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge ausgenommen. Daher gelten seither für Flugmodelle die gleichen Ansprüche an die Haftpflichtversicherung wie für manntragende Flugzeuge, dies betrifft vor allem die Haftungssummen. Während die speziellen Modellflugversicherungen sich schnell an die neuen Anforderungen angepasst haben, haben viele allgemeine Versicherer die neuen Regelungen ignoriert oder die Versicherung von Modellflugzeugen ganz aus der allgemeinen Haftpflichtversicherung gestrichen. Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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Aber wie gesagt, kläre das mal direkt mit deiner Versicherung, damit du auf der sicheren Seite bist.


Geändert von Guido.s (18.12.2014 um 23:47 Uhr)
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