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Alt 13.09.2007, 11:18   #28
Alex_Hamburg
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Registriert seit: 01/2007
Ort: Hamburg
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Hallo zusammen,

finde die Diskussion sehr interessant. Ich möchte einfach mal die persönlichen Probleme aussen vor lassen und mich auf das Allgemeine beschränken.

Es kann doch nicht sein, dass ich als Kunde für eine Dienstleistung "Aufbewahren von Gegenständen" eine Gebühr zahle und die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Nach Deutschem Gesetzt ist meiner Meinung nach nur eine Beschränkung möglich, aber kein kompletter Ausschluß!!! Und ich denke, dass man bei dem beschriebenen Zusatand der Storage Räumlichkeiten sowie vernachlässigter Bewachung von grober Fahrlässigkeit sprechen kann.

Was mich persönlich viel mehr interessiert. Ich selbst will im Frühjahr diese beschriebene Dienstleistung in Ägypten wahrnehmen. Sind in ElGouna auch keine Versicherungen gegen Diebstahl in der "storage fee" enthalten? Dann kann man sich nähmlich aus meiner Sicht den Service sparen....

Wie sieht es denn weltweit bei anderen Stationen aus?

Zitat Kiteboarding ElGouna "Damit Ihr Euer Material nicht jeden Morgen vom Hotel zum Strand tragen müsst, haben wir einen luxuriösen Storage für die sensiblen Fluggeräte und geliebten Bretter gebaut.

Jede Box bietet ausreichend Platz für mind. 2 Bretter und 4 Kites. Nachts ist die Schule bewacht, sowie der Storage verschlossen.

Euer Material ist bei uns in guten Händen.

Im Storage Preis enthalten ist auch die Rescue-Gebühr. Sollten wir Euch denn mal aus den Fluten des Roten Meeres fischen müssen, weil vielleicht eine Leine gerissen ist, dann ist dies kostenlos."

Zumindest findet in diesme Fall Nachts eine Bewachung statt, d.h. natürlich nicht, dass Dir tagsüber auch mal was direkt geklaut werden kann...
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