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Alt 28.10.2009, 17:14   #133
Larsx
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Hätte mal einen Vorschlag für Dierhagen:

Die Gemeinde bringt am Weg zum Strandanfang ein Schild an und führt folgende Regeln ein:
1. Für den gesamten Hafenbereich gilt folgende Satzung, die mit dem Betreten als verbindlich anerkannt wird.

- Anmerkung: das mit dem anerkennen bräuchte man für die Wirksamkeit nicht,
wird dann aber vielleicht eher anerkannt... -

2. Der Eintritt für Kiter beträgt 5,- am Tag.

- Anmerkung: Klar, Geld zahlen ist doof, aber immer noch besser als kein Spot. Mit den geschätzten Einnahmen von über 1.000 Euro im Jahr kann die Gemeinde in bisschen Geld einsacken und eventuelle Schäden locker begleichen. Ausserdem soll die Gemeinde für den Aufwand entschädigt werden.
Das Geld ist auch leicht einzusacken, da sowieso in der Saison meistens jemand von der Hafenmeisterei da ist und nicht einmal jemand extra eingestellt werden muß. Es genügt, wenn in der Saison kassiert wird, wenn sowieos jemand da ist. Das ist leicht verdientes Geld. -

3. Es gelten folgende Regeln:
Zum Kiten darf der Strandabschnitt sowie die Wasserflächen links neben der Hafenmauer genutzt werden, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

a) In der Zeit vom 1.Mai bis 30.Oktober eine Jahres ist das Befahren erst links vom Strandabschnitt erlaubt. Der Zugang im Wasser zur befahrbaren Fläche ist links am Schilf zu Fuß oder schwimmend zurück zu legen. Das Betreten des Schilfs ist dabei zu unterlassen, die seitliche Entfernung zum Schild darf jedoch nicht mehr als 10 m betragen.

- Anmerkung: Damit wird jeder Streit mit den Bötchenfahrern vermieden, die in der Saison ihre Boote im Hafen liegen lassen. So ist gewährleistet, dass kein Kite in ein Boot fliegen kann.
Ausserhalb der Saison sind da sowieso keine Boote -

b) Belästigungen anderer Personen sind zu unterlassen.

- Anmerkung: Eigentlich selbstverständlich -

c) Die Benutzung der sanitären Anlagen ist für Kiter nur vor dem Kiten und nur ohne jegliches Kitematerial erlaubt, ansonsten wegen der höheren Verschmutung strikt untersagt.

- Anmerkung: Damit wird der Streit um die Verschmutzung der Anlagen vermieden -

d) Für eine Verletzung der Regeln werden folgende Bußgelder verhängt.

Für die Regelung zu 3.
a) mindestens 200,00 Euro bis zu 500,00 Euro
b) bis zum 500,00 Euro
c) mindestens 200,00 Euro bis zu 500,00 Euro

Ein Verbot zum Betreten des gesamten Kitebereichs wird ausdrücklich vorbehalten.

- Anmerkung: Damit ist sichergestellt, dass die Sachen auch richtig laufen. Sollte für eine Abschreckung reichen. -

Dazu der Text mit einer kleinen Skizze von den erlaubten Bereichen vom Spot ergänzt werden.

Verbesserungsvorschläge?
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