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Alt 24.12.2018, 08:51   #43
Toto12
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Zitat:
Zitat von Bastelwikinger Beitrag anzeigen
zurück zur Ursprungsfrage:

Aktuelles Urteil: Ab 6 Stunden Flug-Verschiebung gibts Geld bzw. sogar Ersatz der Auslagen für Umbuchungen usw.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...-15503203.html
Ich kann jetzt nur soviel sagen das der Link hier von Bastelwikinger GOLD wert war.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat(wir ab 1.1.2019) ist damit vollständig abgesichert.
Aussagen wie vorläufige Flugzeiten und 100% Stornogebühr können gerne im Vertrag stehen und auch von Euch unterschrieben sein,das wars dann aber auch schon.

Genaueres kann und will ich aber erst nach Ende des Urlaubs schreiben!

Dank nochmal an speziell Bastelwikinger und natürlich auch an den Rest!

Frohes Fest


Geändert von Toto12 (24.12.2018 um 09:18 Uhr)
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