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stef 29.08.2001 11:46

Hallo da draußen!
So viele Leute auf dem Wasser...Segler,
Windsurfer, Luftmatratzengammler und wir! Und nicht immer ist es eindeutig, wer wohin will...Nur mit Aufmerksamkeit ist das vermutlich nicht immer zu regeln.
So viel ich weiß gibt es für die Segler bestimmte Regelungen. Aber was für welche - außer gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit - gibt es für Wassersportler allgemein?

Wer kann mir dazu was sagen, bzw. wo kann ich so was nachlesen?
Danke
Stef

nur Gast 29.08.2001 12:33

Hallo,
wenn Du einen Grundkurs machst bzw. das Workbook durchgehst, findest Du auch Vorfahrtregeln.
Generell sind Kitesurfer ausweichpflichtig, egal welches Wasserfahrzeug Deinen Weg kreuzt.
Begegnen sich 2 Kiter hat Steuerboardluv Vorrecht. (d.h. rechte Hand in Fahrtrichtung)
(oder??? wenn falsch bitte berichtigen)

Wing28 30.08.2001 10:09

Hi Stef, hi Gast und alle , die es interessiert.

Die Wegerechtregeln (auf dem Wasser heißt es Wegerecht und nicht Vorfahrt, kleine Spalterei...) sind wie bei Surfern und Seglern auch.

Also: Backbordbug vor Steuerbordbug und Lee vor Luv. Backbordbug surft derjenige, der seinen Kite in Fahrtrichtung backbord von sich fliegt, also links und damit die rechte Hand vorne hat. Steuerbordbug dementsprechend.
Der Überholer muß sich freihalten.

Zusatz, zu den Surf/Segelregeln: Begegnen sich zwei Kiter oder überholen sie sich, so muß der luvseitige seinen Kite höher als 45° fliegen, der leeseitige tiefer, damit man sich nicht in die Leinen fährt.

In der letzten Kite-Surf steht der ganze Kram glaub ich auch noch mal erklärt...

Daß Kiter allen anderen pauschal ausweichpflichtig sein sollen, kann ich mir allerdings kaum vorstellen (Ausnahme Berufsschiffahrt). Schließlich handelt es sich um Wasserfahrzeuge, die ebenfalls Wegerechtsregeln unterliegen. Und dann doch wohl für alle gleich, oder???

Gruß

nur Gast 31.08.2001 09:57

Jau,
heisst natuerlich Backboard- vor Steuerboardbug.
Im Binnenland gelten Kiter wie Surfer als Segelfahrzeuge mit den jeweiligen Wegerechten.
In Kuestengebieten gelten Surfer/Kiter lt. SeeSchStrO §31 als "Geräte" ohne gesonderte Verfahrensrechte und müssen allen anderen Fahrzeugen ausweichen. Auch Segel- und Motorbooten.

Ist auch alles nachzulesen im Workbook v. VDWS.


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