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-   -   Rückerstattung Portokosten bei handmade.de ? (https://oaseforum.de/showthread.php?t=91653)

kitesurfing 26.05.2010 20:43

Rückerstattung Portokosten bei handmade.de ?
 
Moin,

mal ne kurze Frage in die Runde... Ich habe neulich was bei handmade.de bestellt. Die Sendung bestand aus 2 Artikeln, beide um die 80 Euro. Leider passte der eine nicht, so das ich ihn als Paket zurückgeschickt habe. Jetzt habe ich gesehen, dass handmade mir den reinen Kaufpreis wieder meinem Paypal-Konto gutgeschrieben hat. Laut AGB ist aber eine Rücksendung ab einem Warenwert von 40 Euro kostenlos. Welche Erfahrung habt ihr da bei handmade gemacht, hat das System oder haben die bei mir die Erstattung der Portokosten einfach nur vergessen? Frage deshalb weil gerade noch eine andere Bestellung von denen zu mir unterwegs ist wo die Chance das also so passt wie beschrieben bei 50:50 liegt...Keine Lust wenn das Board dann doch nicht so da rein passt wie es laut Beschreibung sollte wieder auf den Portokosten sitzten zu bleiben. Andere Variante wäre dann der unfreie Rückversand, aber das ist auch immer so ne Sache und wird eigentlich nicht von Händlern akzeptiert. Welche Erfahrungen habt ihr da so bei handmade.de gemacht?

ChRoNiX 26.05.2010 20:45

Tobias hat das sicherlich nur vergessen...

hab schon mehrmals was bei ihm bestellt und zurückgeschickt (mehrere größen - neo - schuhe - etc....) hat immer problemlos geklappt..

schreib ihm einfach kurz ne mail ;)

gruß

Bucky2k 26.05.2010 20:47

Zitat:

Zitat von kitesurfing (Beitrag 769869)
Moin,

mal ne kurze Frage in die Runde... Ich habe neulich was bei handmade.de bestellt. Die Sendung bestand aus 2 Artikeln, beide um die 80 Euro. Leider passte der eine nicht, so das ich ihn als Paket zurückgeschickt habe. Jetzt habe ich gesehen, dass handmade mir den reinen Kaufpreis wieder meinem Paypal-Konto gutgeschrieben hat. Laut AGB ist aber eine Rücksendung ab einem Warenwert von 40 Euro kostenlos. Welche Erfahrung habt ihr da bei handmade gemacht, hat das System oder haben die bei mir die Erstattung der Portokosten einfach nur vergessen? Frage deshalb weil gerade noch eine andere Bestellung von denen zu mir unterwegs ist wo die Chance das also so passt wie beschrieben bei 50:50 liegt...Keine Lust wenn das Board dann doch nicht so da rein passt wie es laut Beschreibung sollte wieder auf den Portokosten sitzten zu bleiben. Andere Variante wäre dann der unfreie Rückversand, aber das ist auch immer so ne Sache und wird eigentlich nicht von Händlern akzeptiert. Welche Erfahrungen habt ihr da so bei handmade.de gemacht?

Das man am Telefon sehr gute Antworten auf seine Frage bekommt :rolleyes: Liegt bestimmt nen Fehler vor, keiner setzt seinen Ruf wegen ein paar Euro Versandkosten aufs Spiel...

CF-EKM 26.05.2010 20:48

Da fragt man halt freundlich nach was da passiert ist, da lohnt kein Forenbeitrag für.

Ich selber hab mit Handmade nur allerbeste Erfahrungen gemacht, auch in Sachen freundlichkeit und Entgegenkommen vom Händler...die Sache wird sich sicher klären lassen ;-)

mistalee 26.05.2010 21:02

So was versteh ich nicht, da ruft man an oder schreibt ne Mail und fragt nach.
Aber heutzutage schreibt gleich jeder jede ungeklärte Nichtigkeit ins Netz.
Man da fehlen mir mittlerweile echt die Worte.....:rolleyes:

P.S. handmade ist sicherlich ne sehr gute Adresse im www

ThiemeMan 26.05.2010 21:08

Ich hatte das letztes Jahr auch. War mir aber egal ehrlich gesagt..

JoH 26.05.2010 21:21

und wer die mails von tobias kennt der ruft lieber an als das er ne mail schreibt :D

bekommst dein geld bestimmt wieder der shop ist echt gut also wird schon !

kite-seb 26.05.2010 21:22

es werden aber sicher nur deine Rücksendekosten erstattet (müssen sie ab 50EUR Warenwert)
Die Versandkosten für die hin-sendung werden normalerweise nicht erstattet.

Ascended 26.05.2010 21:24

Muss man wenn man was zurück senden will nicht so ne Retour-Marke anfordern? Manchmal sind die auch schon bei der Sendung mit dabei.

Den Versand zu dir musst du zahlen, die Rücksendung über 40euro der Händler peer Retour-Marke soweit ich weis.

Pointbreak 26.05.2010 22:29

Zitat:

Zitat von kitesurfing (Beitrag 769869)
Moin,

mal ne kurze Frage in die Runde...

Sagt das doch einfach Handmade.

Sowas in ein Forum zu stellen ist sehr schnell eine Geschäftsschädigung obwohl evtl. nur ein Versehen vorlag.

In den AGB steht meistens auch wie zurückgesendet werden muss. z.b. auch Abholung im Auftrag. Wenn du das nicht beachtest zahlst du selber.

awaxa 27.05.2010 06:48

Leben und leben lassen.
Da Handmade ab 50.- Euro versandkostenfrei liefert, wäre ich mal nicht so kleinlich.

Bazzat 27.05.2010 06:52

Was hat das mit Kitesurfen zu tun?

Warum mailst Du ihn nicht einfach und fragst?

jokerman 27.05.2010 07:10

handmade.de
is in jeder hinsicht und für spezialwünsche erst recht, super, empfehlung !!!!!
:-) :-) :-) :-) :-)

kiste 27.05.2010 08:34

Handmade ist Top! Ich habe auch schon mal was zurückgesendet, war immer ohne Probleme. Ob ich die Versandkosten zurückbekommen habe? Keine Ahnung ;) Die Händler leiden eh schon genug unter den Leuten, die das schamlos ausnutzen. Von mir aus kann er meine behalten :D

T 27.05.2010 08:52

Zitat:

Zitat von jokerman (Beitrag 769956)
handmade.de
is in jeder hinsicht und für spezialwünsche erst recht, super, empfehlung !!!!!
:-) :-) :-) :-) :-)

Dem kann ich nur zustimmen. Manchmal denke ich echt, dass Internetforen die normalen Kommunikationswege vergessen machen....

Sendepause 27.05.2010 08:58

komisch...
 
Schon wieder: ... lieber das Forum fragen, als mit gesundem Menschenverstand die richtige Frage an den richtigen Adressaten zu stellen...

Handmade ist super! Auch wenn die Mails wirklich sehr spartanisch sind :)

switch 27.05.2010 09:12

Zitat:

Zitat von Ascended (Beitrag 769892)
Den Versand zu dir musst du zahlen, die Rücksendung über 40euro der Händler peer Retour-Marke soweit ich weis.

..hat jetzt nichts mit diesem Fall oder Handmade zu tun, aber generell:

bei Widerruf im Fernabsatz hat der Händler
Hinsende- und Rücksendekosten zu tragen
. Dem Käufer entstehen KEINE Kosten.

Pointbreak 27.05.2010 09:42

Zitat:

Zitat von switch (Beitrag 769994)
..hat jetzt nichts mit diesem Fall oder Handmade zu tun, aber generell:

bei Widerruf im Fernabsatz hat der Händler
Hinsende- und Rücksendekosten zu tragen
. Dem Käufer entstehen KEINE Kosten.

Wie ist es in diesem Falle wenn nur ein Teil der Lieferung zurück geht.?

kiterpaule 27.05.2010 10:48

Zitat:

Zitat von switch (Beitrag 769994)
..hat jetzt nichts mit diesem Fall oder Handmade zu tun, aber generell:

bei Widerruf im Fernabsatz hat der Händler
Hinsende- und Rücksendekosten zu tragen
. Dem Käufer entstehen KEINE Kosten.

hast Du da ne Quelle zu?

kitesurfing 27.05.2010 13:29

Zitat:

Zitat von kiste (Beitrag 769983)
...Die Händler leiden eh schon genug unter den Leuten, die das schamlos ausnutzen. Von mir aus kann er meine behalten :D

Unter schamlos ausnutzen verstehe ich was anderes, nämlich Leute die sich im Shop von vorne bis hinter durchberaten lassen, alles anziehen, ausprobieren und ankrabbeln und dann um "sich das noch mal zu überlegen" aus den Laden gehen und Zuhause angekommen gleich bei der günstigsten Quelle im Internet bestellen. Das ist schamloses Ausnutzen. Wenn handmade solche Preise macht wird er damit leben können und wollen das Leute gerade gewisse Anziehsachen in zwei Größen zur Anprobe bestellen. Schließlich kennt nicht jeder sein Größe bei jedem Hersteller aus jedem Jahr. Und so geht dann nun mal ein Neo oder so zu lasten von handmade zurück. Dafür müssen sich solche Onlineshop auch keine Verkäufer in den Laden stellen usw. usw...

Was regt ihr euch so auf wenn man hier so einen Thread einstellt, ich möchte jetzt nicht aus den über 35.000 Topics die bescheuertsten 100 und überflüssigsten raussuchen. Da kommt meiner zu einem sehr bekannten und belieben Versender sicher nicht auf's Treppchen und damit zu meinen letzen Kommentar hier dazu...

Jepp, handmade ist wirklich eine Top-Adresse. Schnelle Antwort auf Mails und Anfragen. Porto ist schon gutgeschrieben. Als Tipp: Einfach das Porto zur Erinnerung mit auf's Rücksendeformular schreiben dann kann so was gar nicht mehr passieren. Schön das wir im Norden so einen topgünstigen und fairen Händler haben.

So für meinen Teil ist jetzt alles gesagt und wenn wieder mal jemand eine Frage zu Portokosten und handmade hat findet er jetzt Antworten über die Suchfunktion, die habe ich nämlich trotz 35,000 Themen nicht gefunden und das wo doch jedes Thema das hier eröffnet wird ja so wichtig ist und sich zu 110% nur ums Kiten dreht :-D

So und jetzt wünsche ich allen die am WE frei haben mehr Wind als jetzt gerade ist und immer locker bleiben.

Sebastian_Kroll 27.05.2010 13:46

Zitat:

Zitat von kiterpaule (Beitrag 770034)
hast Du da ne Quelle zu?


Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.


Im BGB( §§ 312b ff. BGB) findet Ihr sonst Infos, die speziellen Infos zur Rückgabe findet ihr hier--> http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Zu den Versandkosten zu Dir hin habe ich erst vor ein paar Tagen ein paar interessante Zeilen gelesen:

Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof per Vorlagebeschluss zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) befragt.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet.

Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs/Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Erhebung von Versandkosten für die Hinsendung der Ware gegen verbraucherschützende Normen verstoße. Zwar könnten die Kosten nach nationalem Recht dem Verbraucher auferlegt werden, die Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) gebiete es jedoch, den Verbraucher bei Ausübung seines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts von Hinsendekosten freizustellen. Die Regelungen des nationalen Rechts seien daher dahin auszulegen, dass die Kosten der Versendung in solchen Fällen nicht dem Verbraucher auferlegt werden können.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und gemäß der Verpflichtung aus Art. 234 EG-Vertrag dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.

Der Senat ist – wie das Berufungsgericht – davon ausgegangen, dass ein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware nach den Bestimmungen des deutschen Rechts nicht gegeben ist. Falls die Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen wäre, dass die Kosten der Zusendung der Ware für den Fall des Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts nicht dem Käufer auferlegt werden können, sähe sich der Senat allerdings veranlasst, die Bestimmung des $ 312d Abs. 1 in Verbindung mit $ 357 Abs. 1 Satz 1 und $ 346 Abs. 1 BGB – richtlinienkonform – dahin auszulegen, dass vom Käufer gezahlte Zusendekosten nach dem Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes zurückzugewähren sind. Ob nach dem Inhalt der Fernabsatzsatzrichtlinie eine solche Auslegung geboten ist – dies ist in der Literatur umstritten -, lässt sich nach Auffassung des Senats nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen und ist deshalb der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vorbehalten.

Das Urteil dazu:
LG Karlsruhe
Urteil vom 19.12.2005
Az. 10 O 794/05

kiterpaule 27.05.2010 14:09

Zitat:

Zitat von Sebastian_Kroll (Beitrag 770112)
Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert ...


soweit ich das jetzt verstanden hab, ist es also noch nicht so ganz klar, ob die Portokosten der Hinsendung dem Käufer ebenfalls erstattet werden müssen, und müsste letztendlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden oder?
mit anderen Worten: lieber vorher mit dem Verkäufer absprechen...

Sebastian_Kroll 27.05.2010 14:21

Zitat:

Zitat von kiterpaule (Beitrag 770126)
soweit ich das jetzt verstanden hab, ist es also noch nicht so ganz klar, ob die Portokosten der Hinsendung dem Käufer ebenfalls erstattet werden müssen, und müsste letztendlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden oder?
mit anderen Worten: lieber vorher mit dem Verkäufer absprechen...

Nationale und EU-Rech halt;-) :-D
Habe die Aussagen, die dazu zu finden sind, ebenfalls so aufgefasst!Bin jedoch kein Jurist, seitdem ich jedoch schon einige Reinfälle diesbezüglich erlebt habe, bin ich in dem Thema ein bisschen "tiefer" drin.In vielen Fällen wird ja meist eh schon der kostenlose Versand angeboten, bei allem anderen vorsichtshalbar mit dem Verkäufer klären!

RobertW 27.05.2010 14:41

Zitat:

Zitat von Sebastian_Kroll (Beitrag 770112)
Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.


...

Gut das wir dich haben ;)

switch 27.05.2010 14:41

das Urteil des EuGH hierzu existiert.

http://www.heise.de/newsticker/meldu...en-978651.html

Sebastian_Kroll 27.05.2010 14:46

Zitat:

Zitat von switch (Beitrag 770143)
das Urteil des EuGH hierzu existiert.

http://www.heise.de/newsticker/meldu...en-978651.html

Perfekt, hatte ich auf die schnelle nicht gefunden!
Dann haben wir ja alles vollständig und ihr könnt fleißig bei eurem Händler bestellen;-) :-D

Lars Vegas 27.05.2010 15:57

Ruf den an und droh dem mit Deinem Anwalt! Nix gefallen lassen!:D

HeJNrich 27.05.2010 16:43

http://www.youtube.com/watch?v=9fX_jLvydco

warnemünder 27.05.2010 20:44

Zitat:

Zitat von switch (Beitrag 769994)
..hat jetzt nichts mit diesem Fall oder Handmade zu tun, aber generell:

bei Widerruf im Fernabsatz hat der Händler
Hinsende- und Rücksendekosten zu tragen
. Dem Käufer entstehen KEINE Kosten.

bei mir gibts auch nix zürück!

Hier noch einmal der gesamte Gesetzestext

Die Versandkosten des Hinversandes können nicht zurück erstattet werden, der Grund dafür ist folgender: Der Versand ist ein besonderer Service, der es dem Kunden erlaubt, ohne Anfahrtkosten und Zeitaufwand Waren in seinen eigenen vier Wänden in Besitz zu nehmen und zu testen. Er bekommt Artikel, die ihn interessieren durch einen Dienstleister direkt nach Hause geliefert. Dieser Service wird vom Kunden in Anspruch genommen und mit den Versandkosten auch bezahlt. Gefällt der gelieferte Artikel nun nicht, kann er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zurückgegeben werden.

Den Vorteil den der Kunde daraus zieht, dass er zu Hause Waren ansehen und ausprobieren konnte (ein klarer Nutzungsvorteil) gibt er nicht zurück und daher kann er auch das Geld, das er für diesen Service bezahlt hat, nicht zurück verlangen. Aufgrund derselben gesetzlichen Bestimmungen, die dem Kunden ein Rückgaberecht sichern, wird ebenfalls die Verpflichtung geregelt, empfangene Güter und alle Nutzungsvorteile Zug um Zug herauszugeben - wo das nicht möglich ist, kann keine Rückgabe stattfinden.

Die Fernabsatzrichtlinie des Europäischen Parlaments 97/7/EG vom 20.05.1997, deren Umsetzung in nationales Recht Grundlage des deutschen Widerrufs- und Rückgaberechts ist, sieht ausdrücklich in Artikel 7 Absatz 1 vor - und sinngemäß dementsprechend auch § 346 BGB -, dass für eine vor Widerruf des Vertrags erbrachte Dienstleistung die unverzügliche Zahlung für die vom Anbieter gemäß dem Fernabsatzvertrag tatsächlich erbrachte Dienstleistung verlangt werden darf, sofern mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geleistet wurde - der Versand ist nun genau eine solche Dienstleistung, mit der vor Erhalt der Ware und damit vor Beginn der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde.

Unter Absatz vier des Artikel 7 steht dazu für den Fall der Rückgabe genauer: "Der Anbieter erstattet dem Verbraucher unverzüglich und spätestens binnen 30 Kalendertagen jeden Betrag, den er von diesem gemäß dem Fernabsatzvertrag erhalten hat; hiervon ausgenommen ist der in Absatz 1 genannte Betrag."

Damit ist klar, dass auch eine Rechnung über Waren und Dienstleistungen unter diesem Gesichtspunkt nur insofern zu erstatten ist, als die Dienstleistung nicht mit Zustimmung des Käufers bereits erfüllt wurde. Der Versand ist logischerweise eine solche Dienstleistung, die vor Beginn der Rückgabefrist bereits erfüllt wurde und insofern von der Rückgabe ausgenommen bleiben muss.


ab dem 11.6.2010 ist alles anders, dann kommt das neue Gesetz zum Widerruf im Internet

Sven Niclas 27.05.2010 22:51

Zitat:

Zitat von warnemünder (Beitrag 770384)
bei mir gibts auch nix zürück!

Hier noch einmal der gesamte Gesetzestext

Die Versandkosten des Hinversandes können nicht zurück erstattet werden, der Grund dafür ist folgender: Der Versand ist ein besonderer Service, der es dem Kunden erlaubt, ohne Anfahrtkosten und Zeitaufwand Waren in seinen eigenen vier Wänden in Besitz zu nehmen und zu testen. Er bekommt Artikel, die ihn interessieren durch einen Dienstleister direkt nach Hause geliefert. Dieser Service wird vom Kunden in Anspruch genommen und mit den Versandkosten auch bezahlt. Gefällt der gelieferte Artikel nun nicht, kann er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zurückgegeben werden.

Den Vorteil den der Kunde daraus zieht, dass er zu Hause Waren ansehen und ausprobieren konnte (ein klarer Nutzungsvorteil) gibt er nicht zurück und daher kann er auch das Geld, das er für diesen Service bezahlt hat, nicht zurück verlangen. Aufgrund derselben gesetzlichen Bestimmungen, die dem Kunden ein Rückgaberecht sichern, wird ebenfalls die Verpflichtung geregelt, empfangene Güter und alle Nutzungsvorteile Zug um Zug herauszugeben - wo das nicht möglich ist, kann keine Rückgabe stattfinden.

Die Fernabsatzrichtlinie des Europäischen Parlaments 97/7/EG vom 20.05.1997, deren Umsetzung in nationales Recht Grundlage des deutschen Widerrufs- und Rückgaberechts ist, sieht ausdrücklich in Artikel 7 Absatz 1 vor - und sinngemäß dementsprechend auch § 346 BGB -, dass für eine vor Widerruf des Vertrags erbrachte Dienstleistung die unverzügliche Zahlung für die vom Anbieter gemäß dem Fernabsatzvertrag tatsächlich erbrachte Dienstleistung verlangt werden darf, sofern mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geleistet wurde - der Versand ist nun genau eine solche Dienstleistung, mit der vor Erhalt der Ware und damit vor Beginn der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde.

Unter Absatz vier des Artikel 7 steht dazu für den Fall der Rückgabe genauer: "Der Anbieter erstattet dem Verbraucher unverzüglich und spätestens binnen 30 Kalendertagen jeden Betrag, den er von diesem gemäß dem Fernabsatzvertrag erhalten hat; hiervon ausgenommen ist der in Absatz 1 genannte Betrag."

Damit ist klar, dass auch eine Rechnung über Waren und Dienstleistungen unter diesem Gesichtspunkt nur insofern zu erstatten ist, als die Dienstleistung nicht mit Zustimmung des Käufers bereits erfüllt wurde. Der Versand ist logischerweise eine solche Dienstleistung, die vor Beginn der Rückgabefrist bereits erfüllt wurde und insofern von der Rückgabe ausgenommen bleiben muss.


ab dem 11.6.2010 ist alles anders, dann kommt das neue Gesetz zum Widerruf im Internet

Dort würde ich nicht kaufen...

Denn der Versand ist ein Service des Kunden der dem Händler erlaubt, keinen Laden im herkömmlichen Sinne zu betreiben sonder im Zweifelsfalle sein Durchgangslager in der Rumpelkammer hat und einmal wöchentlich dem Postboten den Wochendurchsatz mitgibt, in vielen Fällen auch gerne nebenberuflich betrieben - somit entstehen geringere Gemeinkosten die über den Versand ausgeglichen werden...:eek: :-D :-D

jokerman 27.05.2010 23:16

Zitat:

Zitat von warnemünder (Beitrag 770384)
ab dem 11.6.2010 ist alles anders, dann kommt das neue Gesetz zum Widerruf im Internet

wie lautet das dann?
hätte nie gedacht dass sich in der politik internetbezogen etwas kontstruktives tut :)

warnemünder 28.05.2010 07:03

http://www.examensrelevant.de/2010/0...echts-ab-11-6/

switch 28.05.2010 08:02

Zitat:

Zitat von warnemünder (Beitrag 770384)
bei mir gibts auch nix zürück!

Hier noch einmal der gesamte Gesetzestext
Die Versandkosten des Hinversandes können nicht zurück erstattet werden, der Grund dafür ist folgender: Der Versand ist ein besonderer Service, der es dem Kunden erlaubt, ohne Anfahrtkosten und Zeitaufwand Waren in seinen eigenen vier Wänden in Besitz zu nehmen und zu testen. Er bekommt Artikel, die ihn interessieren durch einen Dienstleister direkt nach Hause geliefert. Dieser Service wird vom Kunden in Anspruch genommen und mit den Versandkosten auch bezahlt. Gefällt der gelieferte Artikel nun nicht, kann er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zurückgegeben werden.
....

ab dem 11.6.2010 ist alles anders, dann kommt das neue Gesetz zum Widerruf im Internet

a) das ist kein Gesetzestext sondern eine Meinung.

b) ab 11.6. ist nicht alles anders, es bleibt dabei, dass Versandkosten im Fall des Widerrufs vom Händler zu tragen sind (Hinsendekosten, soweit Rücksendekosten bei Warenwert über 40,-)

Bazzat 28.05.2010 08:29

Wir ( Händler - aber nicht Surf ) haben auch öfter mal Rückgaben aus unterschiedlichen Gründen.
Einige Kunden meinen sie können uns den Artikel einfach mal eben unfrei zurückschicken. Pustekuchen. ( Kostet uns 12 Euro statt 4 )
Die Annahme aller unfreien Sendungen wird grundsätzlich verweigert.
Auch erstatten wir rückwirkend keine Versandkosten, sofern es nicht vereinbart ist.

Daher: Der Kunde muss vorher mit dem Händler Kontakt aufnehmen und ihn über seine Pläne informieren. Der Händler organisiert dann den Rücktransport auf seine Kosten. Meist per Abholservice Paketdienst. Oder gibt den Versand frei.

Auch nett ist, wenn der Rücktransport vereinbart ist und der Kunde verpackt das Paket schlampig, weil es ja nicht seine Ware und es ihm egal ist. (Gibt solche Leute) Kommen Pakete schlampig verpackt an, wird die Annahme verweigert.

:-)

Die Surfgeschichte.
Wenn der Händler mich berät, schnell liefert und nett ist, schenke ich ihm bei Rückgabe gerne die Versandkosten.
Schließlich spare ich auch Geld und Zeit mit Paketbestellungen. Hab also auch einen Vorteil davon.
Ist es eine Reklamation oder Falschlieferung, möchte ich den Versand nicht bezahlen.

musul 08.07.2010 07:13

Aktuelle BGH-Entscheidung
 
Gibt hierzu jetzt ne aktuelle BGH-Entscheidung (vom 07.07.2010).

Pressetext der Entscheidung:

Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware bei einem Fernabsatzgeschäft

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.

Die Revision des Versandhandelsunternehmens hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des BGH hatte das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat (Beschluss vom 1. Oktober 2008, Pressemitteilung Nr. 184/2008). Dies hat der EuGH bejaht und zur Begründung ausgeführt, dass mit Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt wird, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Deshalb liefe eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt wäre, eine Regelung vorzusehen, die dem Verbraucher im Fall eines solchen Widerrufs die Kosten der Zusendung in Rechnung stellt, diesem Ziel zuwider (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 - Rs. C-511/08, NJW 2010, 1941).

Aufgrund dieser für die nationalen Gerichte bindenden Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie durch den EuGH ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Dementsprechend ist es Verkäufern von Waren im Fernabsatzgeschäft – wie der Beklagten im entschiedenen Fall – verwehrt, Verbrauchern die Kosten für die Hinsendung der von ihr vertriebenen Waren auch dann aufzuerlegen, wenn diese von ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.

Bazzat 08.07.2010 07:48

In den letzten Jahren wird der Verbraucher deutlich mehr gestärkt, was zu einer Schwächung des Verbrauchers selbst führt, weil der die ganzen sogenannten Vorteile selbst zahlen muss.

Für mich ist das nur schwer verständlich und geht in die falsxhe Richtung.

kiteboarding-usedom 08.07.2010 10:33

Zitat:

Zitat von mistalee (Beitrag 769880)
So was versteh ich nicht, da ruft man an oder schreibt ne Mail und fragt nach.
Aber heutzutage schreibt gleich jeder jede ungeklärte Nichtigkeit ins Netz.
Man da fehlen mir mittlerweile echt die Worte.....:rolleyes:

P.S. handmade ist sicherlich ne sehr gute Adresse im www

leider kapieren sie dass nie...

FelixHH 08.07.2010 10:58

Zitat:

Zitat von Bazzat (Beitrag 784192)
In den letzten Jahren wird der Verbraucher deutlich mehr gestärkt, was zu einer Schwächung des Verbrauchers selbst führt, weil der die ganzen sogenannten Vorteile selbst zahlen muss.

Für mich ist das nur schwer verständlich und geht in die falsxhe Richtung.

hä ? nenn mal ein beispiel.

Bazzat 08.07.2010 11:46

Zitat:

Zitat von FelixHH (Beitrag 784255)
hä ? nenn mal ein beispiel.

Hi Felix, wird zu lang das ausführlich zu begründen.

Es ist so, das alle Rechte, die innerhalb der letzten Jahre für die Endkunden geschaffen worden sind, das Produkt teurer machen. Am Ende hat man dann als Endverbraucher ein Bündel von Rechten, die man aber komplett selbst zahlen muss.

Gerade letzt wieder wurde beschlossen das der Händler auch fremde Schrott-elektrogeräte kostenlos zurücknehmen müssen. Ja, meint man denn das das wirklich kostenlos ist? Die Leute glauben das scheinbar und freuen sich über jede Errungenschaft und in Wirklichkeit zahlen sie alles komplett selbst, nämlich beim Kauf des nächsten Produktes.

Lkw Maut ist auch so ein Beispiel. Trifft uns ja nicht. Nur die Speditieure.,-))

Rückversand: Das manche Firmen grosse Probleme haben überhaupt Ware zurückzunehmen, etwa bei Ware die extra für einen Kunden bestellt wurde, kommt noch dazu. Das der Händler dann auch noch den Rückversand komplett bezahlen soll um den Ladenhüter zurückzunehmen, halte ich für einen schlechten Witz.

:-)

FelixHH 09.07.2010 08:03

wo wir gerade drüber sprechen:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...f-1034917.html


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