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-   -   Selbst ausgebauter Kastenwagen unverschuldet verunfallt.. kalkulation ? (https://oaseforum.de/showthread.php?t=167824)

fynnlay 23.04.2017 10:17

Selbst ausgebauter Kastenwagen unverschuldet verunfallt.. kalkulation ?
 
Hallo Gemeinde,
Ich habe einen 2010er Peugeot Boxer , nach Eigenausbau mit Womozulassung, 74000km..
Heute Nacht ist mir jemand beim Rückwärtsausparken aus der gegenüberliegenden Garageneinfahrt über eine 2 spurige Strasse, Rückwärts in den auf einem Parkstreifen abgestellten Boxer gefahren...
Ganze Arbeit geleistet.. Schwellerblech, B-Säule und Seitenwand eingedrückt, Schweisspunkte zwischen den Teilen gerissen...
Für einenevtl Instandsetzung ( ich tendiere eher zu weg.. ) müsste nahezu der gesamte Ausbau raus da ich nach isolierung der Wand und anschliessender Wandverkleidung alles von dort aus aufgebaut habe.. sogar der Himmel muss raus..
Weiss jemand aus Erfahrung wie so was bei Eigenausbauten kalkuliert wird ? da das Fahrzeug immer bei Peugeot in der Wartung war wird er auch dahin gehen, tendiere jedoch dazu ggf den Ausbau selber zu entfernen, da ich eher weiss wie und wo was besfetigt ist und steckt als die Werkstatt


Danke u Gruss Chris...

kitesven 23.04.2017 12:48

geh zum gutachter.
erstens haste dann was rechtssicheres für die gegnerversicherung.
zweitens muss den gutachter der gegner zahlen.
aber vorher die gegnerversicherung anschreiben.
manchmal wollen die einen eigenen gutachter schicken, dann muss das auto noch so aussehen und darf nicht schon auf dem schrott stehen.

p.s.
du kannstz dir DEINEN gutachter immer frei wählen.
ein kostenvoranschlag einer werkstatt hat keine beweiskraft
vergiss nicht deinen nutzungsausfall geltend zu machen, du wolltest doch gerade damit in urlaub!?

fynnlay 23.04.2017 14:06

Hi,
danke für Deine Anregungen.. Rechtsschutz und Rechtsanwalt sind informiert..
Dachte ggf hat jemand schon Erfahrungen mit sowas..
Nutzungsausfall gibt es im Übrigen beim Womo NICHT wenn ein anderes Fahrzeug vorhandem ist... zumindest gemäss entsprechender Einträge im Internet

Monique 23.04.2017 17:15

Zitat:

Zitat von fynnlay (Beitrag 1298577)
Nutzungsausfall gibt es im Übrigen beim Womo NICHT wenn ein anderes Fahrzeug vorhandem ist... zumindest gemäss entsprechender Einträge im Internet

Stimmt, sind beide auf Dich zugelassen? Dann isses Pech ;-)

Lars Vegas 23.04.2017 19:39

Du solltest ein Wertgutachten erstellen lassen. Alle Belege, Fotos, Teilerechnungen, Werkstattrechnungen etc pp zusammensuchen und den Gutachter deines Vertrauens bestellen. Es schadet nicht wenn der Wagen geputzt und gepflegt aussieht. Der soll dann den Wert vor und nach dem Schaden bestimmen. Er wird den Wiederbeschaffungswert laut seines Gutachtens bei der gegenerischen Versicherung einreichen. Wenn du Glück hast zahlen die die Reparatur bzw du bekommst das Geld minus Mwst. Wenn du Pech hast, schicken die ihren eigenen Gutachter hinterher. Der wird dann selbstverständlich einen geringeren Wiederbeschaffungswert beziffern. Anwalt... Dann dauerts... Es geht irgendwann vor Gericht. Da wirste gewinnen, wenn du Zeit hast oder es wird verglichen.

fynnlay 24.04.2017 19:52

So denn.. Rechtschutzversicherung eingeschaltet, Anwalt bestellt und Vollmacht erteilt,
Gutachter war auch schon da.. bin mal gespannt was kommt... fakt ist das bei einer Instansetzung der Ausbau raus muss... spannend bleibt auch noch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes... hab mal die Parameter bei Mobile und ebay Motors eingegeben.. ist ja Unglaublich was manche Leute für Ihre Objekte für Preise aufrufen..

crusin lobster 25.04.2017 06:43

boah, erstmal "Gute Besserung" und dass es problemlos läuft.

So mies wie das auch ist, der Zeitpunkt ist aus Deiner Sicht gar nicht soooo schlecht, was die Wiederbeschaffungskosten betrifft. Die Preise für Wohnmobile steigen gerade, der polit. Situationen in Türkei etc. sei Dank, brechen die Urlaubszahlen dort ein und man besinnt sich wohl gerade wieder auf Urlaub in der Heimat mit Wohnklo etc., sollte also für Dich finanziell gut gehen. (Auch wenn das Herzblut und die Zeit die man damit verbracht und reingesteckt hat, wohl nicht so ohne weiteres zu bezahlen sind.)

Viele Grüße
de Lobster

fynnlay 25.04.2017 19:52

So.. Gutachten ist da... kalkuliert wurde auf den leeren Kastenwagen, wie ich Ihn bekommen habe.. zusätzlich eine Summe für das Aus und Einbauen der von mir eingebrachten Ausstattung, auch zahlbar wenn der Ausbau in ein neues Fahrzeug übernommen wird, nachweispflicht durch Fotobelege, Verbrauchsmaterialien inkl.. allerdings Ergeben beide Summen zusammen einen wirtschaftlichen Totalschaden...
Bin mal gespannt wie sich die Versicherung anstellt - gut das der Anwalt bereitsteht...
Spannend ist auch der Wiederbeschaffungswert den der Gutachter beziffert hat.. ich habe ihn gebeten mir bis morgen mal 3 Fahrzeuge im Umkreis 250 km zu zeigen die den Parametern meines Fahrzeugs entsprechen... war beim letzten Totalschaden ähnlich und der Gutachter hat nachgebessert..

kitesven 26.04.2017 00:49

Zitat:

Zitat von fynnlay (Beitrag 1298792)
ich habe ihn gebeten mir bis morgen mal 3 Fahrzeuge im Umkreis 250 km zu zeigen die den Parametern meines Fahrzeugs entsprechen... war beim letzten Totalschaden ähnlich und der Gutachter hat nachgebessert..

nicht doof :cool:

fynnlay 06.05.2017 22:11

Update: Gutachter hat nachgebessert.. nicht die Welt aber wenigstens etwas.. dummerweise sind bei Mobile.de 2 fast identische Fahrzeuge reduziert worden.. meiner befindet sich am oberen Ende... trotz aller Freude darüber, der Anwalt hat mich direkt in die Realität zurückgeholt... die Restwertermittlung der gegnerischen Versicherung wird seiner Erfahrung nach deutlich höher ausfallen als die im Gutachten.. da diese das Recht hat das Fzg national und nicht nur regional anzubieten.. da fahrbereit aber verkehrsunsicher nach STVzO geht er davon aus , das Gebote um 1000.- Euro höher aus dem polnischen Grenzgebiet eingehen werden und das Fzg rüber verschoben und einfach weiter betrieben wird.. dadurch sinkt der auszuzahlende Betrag falls ich das Fahrzeug behalte und nicht bei Peugeot instandsetzen lasse.. auch teilte er mir mit, das aus dem Gutachten nicht eindeutig hervorgeht, das die Bewertung auf dem leeren Kasten beruht... in einem Gespräch zeigte der Gutachter sich allerdings in dieser Beziehung als uneinsichtig... demnach hab ich nun ne 2.Baustelle...


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